Bundesrat muss CO2-Endlagerung ablehnen. BUND-Aktivisten demonstrieren gegen CCS-"Feigenblatt-Technologie

  • Pressemitteilung der Firma Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), 23.09.2011
Pressemitteilung vom: 23.09.2011 von der Firma Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) aus Berlin

Kurzfassung: Berlin: Kurz vor der Bundesratsentscheidung über das Gesetz zur Einführung der Risikotechnologie "Carbon Capture and Storage" (CCS-Gesetz) zur Endlagerung des Klimagiftes CO2 in tiefe Erdschichten hat der Bund für Umwelt und Naturschutz ...

[Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - 23.09.2011] Bundesrat muss CO2-Endlagerung ablehnen. BUND-Aktivisten demonstrieren gegen CCS-"Feigenblatt-Technologie"


Berlin: Kurz vor der Bundesratsentscheidung über das Gesetz zur Einführung der Risikotechnologie "Carbon Capture and Storage" (CCS-Gesetz) zur Endlagerung des Klimagiftes CO2 in tiefe Erdschichten hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vor dem Bundesratsgebäude in Berlin gegen dieses Vorhaben protestiert. Aktivisten des Umweltverbandes trommelten auf großen, dampfenden CO2-Fässern und forderten vom Bundesrat, das Gesetz abzulehnen.

Der Umweltverband lehnt CCS ab und sieht darin vor allem eine "Feigenblatt-Technologie", die den Energiekonzernen den Neubau und Weiterbetrieb klimaschädlicher Kohlekraftwerke ermöglichen soll. Dies würde die Energiewende blockieren und den Klimawandel beschleunigen. Auf die zahlreichen Risiken der CCS-Technologie habe der Gesetzgeber zudem keinerlei Antwort. "Dieses Gesetz ist und bleibt Flickschusterei zugunsten einer überflüssigen und riskanten Technologie der Kohle-Lobby. Die Bundesländer müssen aus den CCS-Risiken und den Protesten jetzt die Konsequenzen ziehen. Das heißt, sie müssen diese Gesetzesvorlage ablehnen und stattdessen ein Gesetz zum Verbot der CO2-Endlagerung auf den Weg bringen. Es ist offensichtlich, dass zu CCS kein politischer und gesellschaftlicher Konsens zu erreichen ist", erklärte die BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend.

Aus Sicht des Umweltverbandes ist der geplante Einstieg in CCS ökologisch nicht verantwortbar und findet aus guten Gründen keine Akzeptanz in der Bevölkerung. So könnten etwa die dauerhafte Dichtheit der Lagerstätten nicht garantiert und Gefahren für das Grundwasser nicht ausgeschlossen werden. Die Bundesländer sollten das Gesetz deshalb aus ureigenem Interesse ablehnen. Hinzu komme, dass die langfristigen Risiken und Kosten allein auf die Länder und die Bevölkerung abgewälzt werden sollten. Auf dem Holzweg seien auch die Landesregierungen von Niedersachsen und Schleswig-Holstein, wenn sie sich auf die so genannte "Länderklausel" im Gesetz beriefen. Die Hoffnung, unter Berufung auf diese Klausel die CO2-Endlagerung auf ihrem Territorium ausschließen zu können, sei trügerisch.

"Die Länderklausel bietet keine Rechtssicherheit für ein Veto einzelner Länder. So können nach der jetzigen Fassung des CCS-Gesetzes CO2-Endlager nur für die nächsten sechs Jahre ausgeschlossen werden, dann werden die Karten wieder neu gemischt", erklärte Löffelsend. Entsprechend dem vorliegenden Gesetz könnten die betroffenen Bundesländer auch die Einrichtung von CO2-Lagern unter der Nordsee nicht verhindern. Gleiches gelte für den Bau von Pipelines quer durch ihre Länder.

"Die CO2-Einlagerung unter der Nordsee wird als Ausweg aus dem Akzeptanz-Dilemma angesehen. Sie ist jedoch nicht weniger riskant als die Einlagerung an Land, denn sie kann der Meeresumwelt schweren Schaden zufügen", sagte Löffelsend. "Der hohe Druck, der zur Verpressung des Kohlendioxids in die Tiefe erforderlich ist und chemische Reaktionen im Untergrund können zu CO2-Leckagen führen. Vom verpressten CO2 wird außerdem salzhaltiges Wasser verdrängt. Wenn dieses stark salzige und mit teils giftigen Bestandteilen belastete Wasser aufsteigt und am Grund der Nordsee austritt, könnte dies das Ökosystem aus dem Gleichgewicht bringen und schlimmstenfalls auch Trinkwasservorkommen in Küstennähe gefährden." Die möglichen geeigneten Lagerstätten lägen in der Nordsee zudem in besonders geschützten Natura-2000 Gebieten und könnten das UNESCO-Welterbe Wattenmeer bedrohen.

Der Bundesrat müsse im Sinne der Bürger und der Umwelt entscheiden und das Gesetz ablehnen. Nach Artikel 4 der europäischen CCS-Richtlinie hätten die EU-Mitgliedstaaten das Recht, "keinerlei Speicherung auf Teilen oder auf der Gesamtheit ihres Hoheitsgebietes zuzulassen". Die Regierung in Österreich mache von diesem Recht bereits Gebrauch und wolle CO2-Endlager ausschließen.




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Firmenkontakt:
Tina Löffelsend, BUND-Klimaexpertin, Tel. 0176-20067099 bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030–27586-425/-489, E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net

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