Dioxinverdacht in Futtermitteln: BMELV informiert über die Zahl gesperrter Betriebe
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 07.01.2011
Pressemitteilung vom: 07.01.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Die Zahl der wegen Dioxinverdacht in Futtermitteln von den zuständigen Landesbehörden vorsorglich geschlossenen Betriebe hat sich erneut erhöht. Basierend auf den Meldungen der einzelnen Bundesländer an das Bundesverbraucherministerium sind ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 07.01.2011] Dioxinverdacht in Futtermitteln: BMELV informiert über die Zahl gesperrter Betriebe
Die Zahl der wegen Dioxinverdacht in Futtermitteln von den zuständigen Landesbehörden vorsorglich geschlossenen Betriebe hat sich erneut erhöht. Basierend auf den Meldungen der einzelnen Bundesländer an das Bundesverbraucherministerium sind bundesweit gegenwärtig 4.709 Betriebe geschlossen.
Die Zahl der Betriebe ergibt sich aus der Auswertung der Listen von Futterlieferanten, die mit belastetem Futterfett vermengtes Mischfutter geliefert haben. Betroffen sind nach Mitteilung der Länder alle Betriebsarten, überwiegend Schweinemastbetriebe.
Der Großteil der betroffenen Betriebe liegt in Niedersachsen, wo 4.468 Betriebe aus Vorsorgegründen solange keine Produkte mehr ausliefern dürfen, bis die Unbedenklichkeit der Produkte erwiesen ist. Nach Niedersachsen waren im November und Dezember von einem Hersteller knapp 2.500 Tonnen von insgesamt knapp 3.000 Tonnen mit Dioxin verunreinigtem Futterfett geliefert und anschließend zu Mischfutter weiterverarbeitet worden.
Aus Nordrhein-Westfalen wurden dem BMELV 152 gesperrte landwirtschaftliche Betriebe gemeldet, aus Schleswig-Holstein 52, aus Sachsen-Anhalt 27. In Mecklenburg-Vorpommern wurden sieben Betriebe gesperrt, in Brandenburg, Hessen, und Thüringen nach Meldung der dortigen Behörden je ein Betrieb. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes haben die Landesbehörden alle Betriebe, die Lieferbeziehungen mit den betroffenen Mischfuttermittelherstellern hatten, vorläufig gesperrt.
Diese Strategie führt zunächst wie erwartet zu einer sehr hohen Zahl an gesperrten Betrieben, die im Zuge der weiteren Aufklärung und Beprobung in den kommenden Tagen reduziert werden kann, sofern die Untersuchungen abgeschlossen sind.
Das Bundesverbraucherministerium und die EU-Kommission begrüßten die getroffenen Vorsorgemaßnahmen. "Die Bundesländer handeln richtig, wenn sie – auch ohne Vorliegen konkreter Untersuchungsergebnisse – alle Produkte, also Eier und Fleisch, vorsorglich sperren, die unter Verwendung von möglicherweise kontaminiertem Futter erzeugt worden sind", sagte ein Sprecher des Bundesministeriums. "Auch wenn ein Teil der ersten Proben unauffällig war, hat der vorsorgende Gesundheitsschutz absoluten Vorrang." Betriebe, die derzeit unter Verdacht stehen, werden erst dann freigegeben, wenn die Aufklärung abgeschlossen ist.
Für Verbraucher hat das Bundesverbraucherministerium eine Telefon-Hotline eingerichtet. Sie ist erreichbar unter der Rufnummer 02 28 / 99 529 40 00 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, am Samstag von 8 bis 14 Uhr).
Kontakt:
Pressestelle
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Die Zahl der wegen Dioxinverdacht in Futtermitteln von den zuständigen Landesbehörden vorsorglich geschlossenen Betriebe hat sich erneut erhöht. Basierend auf den Meldungen der einzelnen Bundesländer an das Bundesverbraucherministerium sind bundesweit gegenwärtig 4.709 Betriebe geschlossen.
Die Zahl der Betriebe ergibt sich aus der Auswertung der Listen von Futterlieferanten, die mit belastetem Futterfett vermengtes Mischfutter geliefert haben. Betroffen sind nach Mitteilung der Länder alle Betriebsarten, überwiegend Schweinemastbetriebe.
Der Großteil der betroffenen Betriebe liegt in Niedersachsen, wo 4.468 Betriebe aus Vorsorgegründen solange keine Produkte mehr ausliefern dürfen, bis die Unbedenklichkeit der Produkte erwiesen ist. Nach Niedersachsen waren im November und Dezember von einem Hersteller knapp 2.500 Tonnen von insgesamt knapp 3.000 Tonnen mit Dioxin verunreinigtem Futterfett geliefert und anschließend zu Mischfutter weiterverarbeitet worden.
Aus Nordrhein-Westfalen wurden dem BMELV 152 gesperrte landwirtschaftliche Betriebe gemeldet, aus Schleswig-Holstein 52, aus Sachsen-Anhalt 27. In Mecklenburg-Vorpommern wurden sieben Betriebe gesperrt, in Brandenburg, Hessen, und Thüringen nach Meldung der dortigen Behörden je ein Betrieb. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes haben die Landesbehörden alle Betriebe, die Lieferbeziehungen mit den betroffenen Mischfuttermittelherstellern hatten, vorläufig gesperrt.
Diese Strategie führt zunächst wie erwartet zu einer sehr hohen Zahl an gesperrten Betrieben, die im Zuge der weiteren Aufklärung und Beprobung in den kommenden Tagen reduziert werden kann, sofern die Untersuchungen abgeschlossen sind.
Das Bundesverbraucherministerium und die EU-Kommission begrüßten die getroffenen Vorsorgemaßnahmen. "Die Bundesländer handeln richtig, wenn sie – auch ohne Vorliegen konkreter Untersuchungsergebnisse – alle Produkte, also Eier und Fleisch, vorsorglich sperren, die unter Verwendung von möglicherweise kontaminiertem Futter erzeugt worden sind", sagte ein Sprecher des Bundesministeriums. "Auch wenn ein Teil der ersten Proben unauffällig war, hat der vorsorgende Gesundheitsschutz absoluten Vorrang." Betriebe, die derzeit unter Verdacht stehen, werden erst dann freigegeben, wenn die Aufklärung abgeschlossen ist.
Für Verbraucher hat das Bundesverbraucherministerium eine Telefon-Hotline eingerichtet. Sie ist erreichbar unter der Rufnummer 02 28 / 99 529 40 00 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, am Samstag von 8 bis 14 Uhr).
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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