Verbraucherminister von Bund und Ländern diskutieren über Konsequenzen aus der Bekämpfung der EHEC-Epidemie

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 15.09.2011
Pressemitteilung vom: 15.09.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin

Kurzfassung: Aigner: Sonderkommission von Bund und Ländern hat sich bewährt Bundesministerin Ilse Aigner diskutiert am 15./16. September bei der Verbraucherministerkonferenz (VSMK) in Bremerhaven mit ihren Länderkollegen über Konsequenzen aus der jüngsten ...

[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 15.09.2011] Verbraucherminister von Bund und Ländern diskutieren über Konsequenzen aus der Bekämpfung der EHEC-Epidemie


Aigner: Sonderkommission von Bund und Ländern hat sich bewährt

Bundesministerin Ilse Aigner diskutiert am 15./16. September bei der Verbraucherministerkonferenz (VSMK) in Bremerhaven mit ihren Länderkollegen über Konsequenzen aus der jüngsten EHEC-Epidemie in Deutschland. Die Kooperation und Kommunikation der Behörden im Krisenfall soll weiter verbessert werden.

Bei der EHEC-Epidemie, die im Mai 2011 mit ersten Krankheitsfällen in Norddeutschland begann, handelte es sich um den schwersten Ausbruch einer Infektionskrankheit in den letzten Jahrzehnten. Der Bakterienstamm, der das hämolytisch-urämische Syndrom (HUS) auslöste, war ungewöhnlich aggressiv. Die schwere Epidemie, die das Robert-Koch-Institut (RKI) am 4. Juli 2011 für beendet erklärt hat, forderte laut RKI 53 Tote. Unter den HUS-Patienten verstarben 35 und unter den EHEC-Patienten mit Gastroenteritis 18. Insgesamt wurden laut RKI 855 Erkrankungen an HUS und 2.987 Fälle von akuter Gastroenteritis übermittelt, die dem Ausbruch zugerechnet werden (Stand: 16.08.2011). Erkrankungsfälle wurden laut RKI aus allen Bundesländern berichtet, jedoch waren die fünf nördlichsten Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen am stärksten betroffen.

Unter Führung des Bundesverbraucherministeriums hatte die Bundesregierung nach Bekanntwerden der ersten Fälle einen nationalen Krisenstab eingerichtet. Zudem fanden kurzfristig mehrere Bund-Länder-Konferenzen unter Beteiligung der beiden Bundesministerien für Verbraucherschutz und Gesundheit sowie weiterer Bundesbehörden statt, um alle Maßnahmen zu koordinieren. "Die Bundesbehörden haben in enger Abstimmung mit den Ländern schnell und entschlossen gehandelt, um die Ausbreitung von EHEC zu bekämpfen und die Ursache zu ermitteln. Unsere Experten haben rund um die Uhr gearbeitet, um die Epidemie so schnell wie möglich einzugrenzen und zu stoppen", so die Bilanz von Bundesministerin Ilse Aigner bei der Konferenz der Verbraucherminister von Bund und Ländern (VSMK) in Bremerhaven. "Das entschlossene Handeln von Bund und Ländern war eine Gemeinschaftsleistung, die hohe Anerkennung verdient und auch von der EU-Kommission ausdrücklich gewürdigt wurde. Dennoch dürfen wir jetzt nicht die Hände in den Schoß legen. Wir werden wie vereinbart das Krisenmanagement von Bund und Ländern gründlich auswerten und gemeinsam diskutieren, wie wir uns noch besser auf solche Herausforderungen vorbereiten können", sagte Aigner.

Als Konsequenzen aus der Bekämpfung der EHEC-Epidemie stellt die Bundesverbraucherministerin bei der VSMK fünf Maßnahmen vor, von denen sich zwei bereits in der Umsetzung befinden:

1. Bund-Länder-Taskforce

Während der EHEC-Epidemie ist erstmals kurzfristig eine Task Force ins Leben gerufen worden, in der Spezialisten von Bundes- und Landesbehörden zusammenarbeiteten, um die komplizierten Lieferströme anhand von Einzeldaten zurückzuverfolgen. Durch das Zusammenfügen vieler tausend Mosaiksteinchen ist es gelungen, ein zuverlässiges bundesweites Lagebild zu erzeugen. Damit konnte im Ergebnis die Ursache des Geschehens zügig aufgeklärt und der Eintrag des Erregers in die Lebensmittelkette schnell und wirkungsvoll gestoppt werden. Die Task Force, eine Art Sonderkommission mit Sitz am Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin, hat sich bewährt und soll nach den Vorstellungen des Bundesverbraucherministeriums künftig ein fester Bestandteil des Krisenmanagements sein. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Experten der Bundesinstitute, Länderbehörden, der EU-Behörden und der betroffenen Ministerien schnell und effizient die Ursachen von Lebensmittelkrisen aufklären können. Einzelheiten dazu sollen auf der Verbraucherministerkonferenz besprochen werden.

2. Krisenkommunikation

Die EHEC-Krise hat gezeigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher behördliche Warnungen erfreulicherweise sehr ernst nehmen. Bei Lebensmittelkrisen und außergewöhnlichen Ereignissen im Bereich Tierseuchen sollten die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder ihre Kommunikation in Zukunft noch enger untereinander abstimmen. Das Bundesverbraucherministerium setzt sich dafür ein, dass sich Bund und Länder im Rahmen der VSMK auf diesen Vorschlag verständigen. Ziel ist es, die Öffentlichkeit und die Medien schnell und umfassend mit einheitlichen Botschaften zu informieren.

3. Neue Meldepflichten, kurze Meldewege

Als weitere Konsequenz aus dem EHEC-Geschehen werden wichtige Änderungen im Infektionsschutzgesetz vorgenommen: Vorgesehen ist unter anderem eine Beschleunigung des Meldeweges für Infektionskrankheiten, von Ärzten an das Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden. Zusätzlich wird es künftig eine Unterrichtungspflicht für die Gesundheitsämter an die Lebensmittelüberwachungsbehörden geben, sobald der Verdacht besteht, dass Lebensmittel die Ursache für den Infektionsausbruch sein könnten. Das Bundeskabinett hat diesen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes bereits zugestimmt.

4. Verbesserte Aufklärung des Personals

Des weiteren müssen künftig alle Personen, die gewerbsmäßig Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit durch das Gesundheitsamt und später alle zwei Jahre durch den Lebensmittelunternehmer über wichtige Hygiene- und Gesundheitsrisiken beim Umgang mit diesen Lebensmitteln belehrt werden. Auch diese Gesetzesänderung hat das Bundeskabinett bereits beschlossen.

5. Verbesserter Schutz vor Lebensmittelinfektionen

Bei Lebensmitteln, die roh gegessen werden, müssen besondere Maßnahmen zum Schutz vor Krankheitserregern beachtet werden. Um das Risiko einer Infektion durch belastete Lebensmittel noch effektiver vorbeugen zu können, prüft das Bundesverbraucherministerium zur Zeit mögliche Ergänzungen des europäischen und des nationalen Lebensmittelhygienerechts. Zusätzlich wird ermittelt, in welchen Bereichen noch Forschungsbedarf besteht, vor allem mit Blick auf die Verbesserung der analytischen Methoden zum mikrobiologischen Nachweis von EHEC in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs. Zu humanmedizinischen Fragestellungen wird das Robert-Koch-Institut im Herbst 2011 eine wissenschaftliche Arbeitstagung veranstalten.


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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

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