Vereinfachung des Vergaberechtes wird fortgeschrieben. Minister Voigtsberger: Wir erleichtern Investitionen auch in 2011

  • Pressemitteilung der Firma Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW), 05.01.2011
Pressemitteilung vom: 05.01.2011 von der Firma Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW) aus Düsseldorf

Kurzfassung: Düsseldorf. Das NRW-Wirtschaftsministerium hat eine Anschlussregelung zu den Vereinfachungen im Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber und Hochschulen beschlossen, die im Rahmen der Konjunkturprogramme festgelegt wurden. "Wir wollen die ...

[Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW) - 05.01.2011] Vereinfachung des Vergaberechtes wird fortgeschrieben. Minister Voigtsberger: Wir erleichtern Investitionen auch in 2011


Düsseldorf. Das NRW-Wirtschaftsministerium hat eine Anschlussregelung zu den Vereinfachungen im Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber und Hochschulen beschlossen, die im Rahmen der Konjunkturprogramme festgelegt wurden.

"Wir wollen die positiven Effekte fortführen, die wir mit der Beschleunigung von Vergaben in der Wirtschafts- und Finanzkrise erreicht haben. Mit dieser unbürokratischen Anschlussregelung erleichtern wir weitere Investitionen. Das ist vor allem für unser Handwerk und den Mittelstand eine wichtige Vereinfachung", erklärte Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger am Mittwoch (5. Januar).

Der neue so genannte Wertgrenzenerlass setzt die Praxis der Erleichterung von Vergabeverfahren sachgerecht fort. Unter anderem werden die Schwellenwerte für freihändige Vergaben von 10.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht. Beschränkte Ausschreibungen von Lieferungen und Dienstleistungen sind bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro ist lediglich eine vorherige Bekanntmachung des voraussichtlichen Beschaffungsbedarfs erforderlich.

Der neue Wertgrenzerlass gilt ab sofort für öffentliche Auftraggeber und Hochschulen bis voraussichtlich Ende 2011. Den Kommunen des Landes hat das Innenministerium ebenfalls Erleichterungen im Vergaberecht eingeräumt, befristet bis zum Jahresende.


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Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (MWME) Nordrhein-Westfalen hat die Aufgabe, das Wirtschaftswachstum im Land zu stärken, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und die Rahmenbedingungen für zukunftssichere neue Arbeitsplätze zu verbessern.
Dabei richtet es den Blick stärker auf den Mittelstand und auf Existenzgründerinnen und -gründer. Denn gerade die kleinen und mittleren Unternehmen sind die Job-Motoren, die notwendig sind, damit sich auf dem Arbeitsmarkt endlich etwas zum Besseren bewegt. Für Existenzgründerinnen und -gründer sollen die Hilfsangebote verbessert sowie Hemmnisse für Kreativität und Innovationsbereitschaft beseitigt werden. Dabei setzt das Wirtschaftsministerium auf den Wettbewerb der Regionen im Lande. Regionen, die sich mit zukunftsträchtigen Projekten mit hohem Wachstumspotential um Fördermittel bewerben, werden wir vorrangig fördern. Die Energiepolitik des Ministeriums orientiert sich an den Zielen Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Umwelt- und Sozialverträglichkeit .

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