NABU: Bienen und Imker sind für die Landwirtschaft weitaus wichtiger als Genmais

  • Pressemitteilung der Firma NABU - Naturschutzbund Deutschland, 07.09.2011
Pressemitteilung vom: 07.09.2011 von der Firma NABU - Naturschutzbund Deutschland aus Bonn

Kurzfassung: Tschimpke: Bundesregierung muss Konsequenzen aus Honig-Urteil ziehen Berlin – "Dieses Urteil ist wegweisend für die festgefahrene Debatte über Abstandsregelungen zwischen Gennmaisfeldern und Imkern. Die Bundesregierung muss daraus jetzt ...

[NABU - Naturschutzbund Deutschland - 07.09.2011] NABU: Bienen und Imker sind für die Landwirtschaft weitaus wichtiger als Genmais


Tschimpke: Bundesregierung muss Konsequenzen aus Honig-Urteil ziehen

Berlin – "Dieses Urteil ist wegweisend für die festgefahrene Debatte über Abstandsregelungen zwischen Gennmaisfeldern und Imkern. Die Bundesregierung muss daraus jetzt Konsequenzen ziehen. Tatsächlich sind Bienen und Imker weitaus wichtiger für eine ertragreiche und funktionierende Landwirtschaft als gentechnisch veränderter Mais", kommentiert NABU-Präsident Olaf Tschimpke das Urteil des Europäischen Gerichtshofes. "Auch für Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen wird es jetzt ungemütlich, denn sie müssen nun weitläufig von Bienenstöcken abgeschirmt werden", betont der NABU.
Die Richter in Luxemburg hatten entschieden, dass Honig, der gentechnisch veränderte Pollen enthält, nur mit einer Zulassung in den Handel kommen darf. Mais der Sorte MON 810 hat in Europa keine lebensmittelrechtliche Zulassung, damit sind selbst geringste Spuren im Honig verboten. Denn Honig, der Pollen des Maises MON 810 enthält, ist ein "genetisch verändertes Lebensmittel" im Sinne des europäischen Gentechnikrechts und benötigt eine entsprechende Zulassung. "Dies gilt nun entsprechend für alle Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen, die keine lebensmittelrechtliche Zulassung haben, und stärkt entscheidend die Interessen der Konsumenten, die kein gentechnisch veränderten Lebensmittel wollen", erklärt NABU-Präsident Tschimpke. In der Urteilsbegründung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gentechnisch veränderte Organismen nicht rückholbar seien und deshalb einen nicht absehbaren Schaden für die Umwelt darstellen könnten. Überraschend deutlich stellt das Urteil klar, dass es für eine Bewertung des Risikos völlig unerheblich sei, ob diese Ausbreitung beabsichtigt oder unbeabsichtigt erfolgt.


Für Rückfragen:
Dr. Steffi Ober, NABU-Referentin für Agrogentechnik und Biodiversität,
Telefon mobil 0172 5254 198
Im Internet zu finden unter: http://www.nabu.de/themen/gentechnik/hintergrund/13785.html

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