In Schwangerschaft und Stillzeit gilt: Alkohol? Nein danke!

  • Pressemitteilung der Firma Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA), 07.09.2011
Pressemitteilung vom: 07.09.2011 von der Firma Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) aus Köln

Kurzfassung: Anlässlich des Tages des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf das hohe Risiko von Schädigungen bei Kindern durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft hin. Jedes Jahr ...

[Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) - 07.09.2011] In Schwangerschaft und Stillzeit gilt: Alkohol? Nein danke!


Anlässlich des Tages des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf das hohe Risiko von Schädigungen bei Kindern durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft hin. Jedes Jahr werden in Deutschland rund 10.000 Kinder mit sogenannten fetalen Alkoholeffekten geboren. Die Kinder sind in ihrer geistigen und körperlichen Entwicklung meist dauerhaft schwer geschädigt. Durch vollständigen Verzicht auf Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit können diese Behinderungen jedoch zu 100 Prozent vermieden werden.

"Schon geringe Mengen Alkohol können dauerhafte Schäden beim ungeborenen Kind hinterlassen. Schwangere und Stillende sollten deshalb vollständig auf Alkohol verzichten", betont Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. "Mit zunehmendem Alter und höherem Bildungsabschluss nimmt die Neigung zum Alkoholkonsum während der Schwangerschaft zu. Die schädlichen Wirkungen von Alkohol auf das Ungeborene werden von vielen Frauen unterschätzt."

Während der Schwangerschaft wird das Kind über die Nabelschnur mit allen notwendigen Nährstoffen aus der Nahrung der Mutter versorgt. Auch Alkohol gelangt über diesen Weg zum Kind, so dass es schnell den gleichen Alkoholspiegel erreicht wie die Mutter. Da die Organe des Kindes noch nicht voll entwickelt sind, kann es den Alkohol aber deutlich schlechter abbauen, sein Organismus ist alkoholbedingten Schädigungen schutzlos ausgeliefert.

Auf ihrer Internetseite unter
http://www.kenn-dein-limit.de/alkohol/schwangerschaft-und-stillzeit/ hat die BZgA ein umfangreiches Informationsangebot zum Thema Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit eingerichtet. Dort können sich Schwangere, Frauen mit Kinderwunsch, Stillende und ihre Partner über die Wirkungen von Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit informieren.

Die wichtigsten Informationen sind zudem im Infoflyer "Informationen zum Thema Alkohol für Schwangere und ihre Partner" zusammengestellt. Dieser kann unter http://www.kenn-dein-limit.de/infomaterial/ heruntergeladen und kostenlos bestellt werden. Darüber hinaus sind Bestellungen unter folgender Adresse möglich: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-Mail: order@bzga.de, www.bzga.de


Mit besten Grüßen
Julia Jakob
Stellvertretende Pressesprecherin
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
Tel. 0221-8992378
Fax: 0221-8992201
E-Mail: julia.jakob@bzga.de
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Über Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA):
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist seit 1967 zum gesundheitlichen Wohle der Bürgerinnen und Bürger tätig. In dieser Zeit haben sich die Themen der gesundheitlichen Aufklärung erweitert, ihre Methoden geändert, und neue Aufgaben sind hinzugekommen. Gleichzeitig sind auch die Anforderungen an eine erfolgreiche Gesundheitsförderung gestiegen.
Diesen Veränderungen haben wir Rechnung getragen und auf der Grundlage unseres Gründungsauftrags aus dem Jahre 1967 eine Neubestimmung vorgenommen. In diesem Sinne räumen wir in Zukunft der Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen und von Qualitätssicherungsverfahren noch mehr Raum ein. Durch nationale und internationale Kooperation fördern wir verstärkt ein arbeitsteiliges Vorgehen, denn erst durch die konsequente Nutzung der Stärken vieler Partner können Synergieeffekte entstehen. Mittelfristig streben wir den Aufbau als Clearingstelle an, damit Aktivitäten und Ressourcen auf zentrale Gesundheitsprobleme konzentriert und die Effektivität und Effizienz der gesundheitlichen Aufklärung gestärkt werden.
Unsere Aufklärungsmaßnahmen konzentrieren wir auf ausgewählte Teile der Bevölkerung. In der nächsten Zeit ist dies vor allem die Zielgruppe "Kinder und Jugendliche". Unsere Kompetenz sehen wir in der Entwicklung, Umsetzung und wissenschaftlichen Überprüfung von Aufklärungsstrategien zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Dazu bedarf es auch der Beteiligung zentraler Kooperationspartner. Gleichzeitig wollen wir mehr als bisher Bürgerinnen und Bürger über aktuelle gesundheitliche Themen von bundesweiter Bedeutung informieren. Unverändert wichtig bleibt die langfristige Umsetzung der gesetzlichen und bundespolitischen Aufträge in der Sucht- und Aids-Prävention wie auch in der Sexualaufklärung und Familienplanung.

Firmenkontakt:
Mit besten Grüßen
Julia Jakob
Stellvertretende Pressesprecherin
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
Tel. 0221-8992378
Fax: 0221-8992201
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