Aufruf zur Grippeschutzimpfung

  • Pressemitteilung der Firma Hessisches Sozialministerium, 04.01.2011
Pressemitteilung vom: 04.01.2011 von der Firma Hessisches Sozialministerium aus Wiesbaden

Kurzfassung: Sozialminister Stefan Grüttner: "Personen ab 60 Jahre und Personen mit Grundkrankheiten sowie Schwangere besonders gefährdet.' Der Hessische Sozialminister und Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz der Länder Stefan Grüttner ruft dazu ...

[Hessisches Sozialministerium - 04.01.2011] Aufruf zur Grippeschutzimpfung


Sozialminister Stefan Grüttner: "Personen ab 60 Jahre und Personen mit Grundkrankheiten sowie Schwangere besonders gefährdet.'

Der Hessische Sozialminister und Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz der Länder Stefan Grüttner ruft dazu auf, sich gegen die Grippe (Influenza) impfen zu lassen. Die Grippe sei eine schwerwiegende Erkrankung, die besonders Personen ab 60 Jahre und Personen mit Grundkrankheiten sowie Schwangere gefährde, erklärte Grüttner heute in Wiesbaden. Bei diesen Personengruppen könne es im Krankheitsverlauf häufiger zu Komplikationen (zum Beispiel eine bakterielle Lungenentzündung) kommen.

Bereits zu Beginn der Grippesaison sei mit einem erneuten Auftreten des Influenza-Virus A H1N1 ("Schweinegrippe") in diesem Winter zu rechnen gewesen. "Daher ist in dem diesjährigen saisonalen Grippeimpfstoff als eine von drei Komponenten auch der Wirkstoff gegen Influenza A H1N1 enthalten", so der Sozialminister weiter. "Derzeit ist genügend saisonaler Impfstoff auf dem Markt vorhanden. Das Land Hessen hält jedoch weiterhin den Pandemie-Impfstoff des letzten Jahres vor, da es zum Beispiel beim Ausfall von saisonalem Impfstoff notwendig werden kann, auch diesen einzusetzen."

Aktuell empfiehlt die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut, auch Schwangere zu impfen. Die Grippeimpfung schützt indirekt auch die neugeborenen Kinder. Die Erfahrungen mit der Influenza haben in den letzten Jahren gezeigt, dass Schwangere auf Grund ihrer veränderten Immunitätslage sehr schwer erkranken können, selbst wenn die Verlaufsform der Erkrankung überwiegend milde ist.

"Medizinisches Personal und alle Personen mit umfangreichem Publikumsverkehr sollten sich unbedingt impfen lassen, da sie sich nicht nur selbst anstecken, sondern die Infektion auch weiter tragen können", appellierte Grüttner. Das medizinische Personal hat darüber hinaus eine Vorbildfunktion und kann über die Impfung gegen Influenza informieren und an die Notwendigkeit der Impfung erinnern.

In Hessen sind seit Oktober 2010 insgesamt 15 Fälle von H1N1 gemeldet worden, davon im Dezember insgesamt 11 Fälle. Jetzt solle jeder Arztkontakt genutzt werden, um sich impfen zulassen, so der Minister weiter. Vollständiger Impfschutz bestehe etwa 14 Tage nach der Impfung.


Pressestelle: Hessisches Sozialministerium
Pressesprecherin: Susanne Andriessens, Dostojewskistr. 4, D-65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 817 34 08, Fax: (0611) 89 0 84 - 666
E-Mail: presse@hsm.hessen.de

Über Hessisches Sozialministerium:
Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage

Firmenkontakt:
Pressestelle: Hessisches Sozialministerium
Pressesprecherin: Susanne Andriessens, Dostojewskistr. 4, D-65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 817 34 08, Fax: (0611) 89 0 84 - 666
E-Mail: presse@hsm.hessen.de

Die Pressemeldung "Aufruf zur Grippeschutzimpfung" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Aufruf zur Grippeschutzimpfung" ist Hessisches Sozialministerium.