Bundeskabinett: Pflanzenschutzgesetz wird novelliert
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 31.08.2011
Pressemitteilung vom: 31.08.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Hohe deutsche Sicherheitsstandards gelten bald europaweit Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes beschlossen. Im Kern geht es dabei um die Umsetzung der neuen europäischen Pflanzenschutzvorschriften ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 31.08.2011] Bundeskabinett: Pflanzenschutzgesetz wird novelliert
Hohe deutsche Sicherheitsstandards gelten bald europaweit
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes beschlossen. Im Kern geht es dabei um die Umsetzung der neuen europäischen Pflanzenschutzvorschriften in nationales Recht.
Die neuen EU-Regelungen werden von der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt, da sie deutliche Verbesserungen der Verfahren vorsehen, ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt gewährleisten und gleichzeitig eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Erzeugung sicherstellen. So wird die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vor dem Hintergrund der europäischen Harmonisierung weiter verbessert und unter Beibehaltung der geltenden hohen Standards beschleunigt.
Harmonisierung in der Europäischen Union bedeutet, dass künftig einheitlich hohe Schutzstandards in allen Mitgliedstaaten gelten. Das hohe deutsche Schutzniveau bleibt dabei erhalten. Oberstes Gebot ist: Pflanzenschutzmittel müssen eingehend geprüft sein, bevor sie zum Einsatz kommen, dürfen dabei weder Mensch noch Tier gefährden und müssen auch für die Umwelt verträglich sein. Alle EU-Staaten müssen künftig nationale Aktionspläne zur Verringerung von Risiken und Auswirkungen, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, erarbeiten. Die heute schon in Deutschland geltenden Anforderungen zur Sachkunde oder zur Prüfung von Pflanzenschutzgeräten werden nun von allen EU-Mitgliedstaaten einzuführen sein.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium setzt sich besonders für einen integrierten Pflanzenschutz ein, der im Einklang mit dem vorsorgenden Verbraucherschutz und dem Umweltschutz steht. Integrierter Pflanzenschutz heißt, dass biologische, pflanzenzüchterische und anbautechnische Verfahren vorrangig genutzt werden, um die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß zu beschränken. Dies gilt für den Pflanzenschutz im landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Bereich ebenso wie für das öffentliche Grün oder Gleisanlagen.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten gesunde Agrarprodukte von hoher Qualität, die in einer nachhaltigen Landwirtschaft erzeugt werden. Schädlinge und Pflanzenkrankheiten sollen sich nicht ausbreiten oder Ernteausfälle verursachen. Hier ist ein integrierter Pflanzenschutz unerlässlich, der ab 2014 in allen EU-Staaten verbindlich wird. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am Mittwoch verabschiedet wurde, verbessert die Voraussetzungen dafür. Dabei spielen vor allem auch die amtliche Beratung und die Überwachung der Bundesländer eine wichtige Rolle. Wer illegal Pflanzenschutzmittel anwendet oder handelt oder Mittel fälscht, dem drohen empfindliche Bußgelder bis hin zu Freiheitsstrafen.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Hohe deutsche Sicherheitsstandards gelten bald europaweit
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes beschlossen. Im Kern geht es dabei um die Umsetzung der neuen europäischen Pflanzenschutzvorschriften in nationales Recht.
Die neuen EU-Regelungen werden von der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt, da sie deutliche Verbesserungen der Verfahren vorsehen, ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt gewährleisten und gleichzeitig eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Erzeugung sicherstellen. So wird die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vor dem Hintergrund der europäischen Harmonisierung weiter verbessert und unter Beibehaltung der geltenden hohen Standards beschleunigt.
Harmonisierung in der Europäischen Union bedeutet, dass künftig einheitlich hohe Schutzstandards in allen Mitgliedstaaten gelten. Das hohe deutsche Schutzniveau bleibt dabei erhalten. Oberstes Gebot ist: Pflanzenschutzmittel müssen eingehend geprüft sein, bevor sie zum Einsatz kommen, dürfen dabei weder Mensch noch Tier gefährden und müssen auch für die Umwelt verträglich sein. Alle EU-Staaten müssen künftig nationale Aktionspläne zur Verringerung von Risiken und Auswirkungen, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, erarbeiten. Die heute schon in Deutschland geltenden Anforderungen zur Sachkunde oder zur Prüfung von Pflanzenschutzgeräten werden nun von allen EU-Mitgliedstaaten einzuführen sein.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium setzt sich besonders für einen integrierten Pflanzenschutz ein, der im Einklang mit dem vorsorgenden Verbraucherschutz und dem Umweltschutz steht. Integrierter Pflanzenschutz heißt, dass biologische, pflanzenzüchterische und anbautechnische Verfahren vorrangig genutzt werden, um die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß zu beschränken. Dies gilt für den Pflanzenschutz im landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Bereich ebenso wie für das öffentliche Grün oder Gleisanlagen.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten gesunde Agrarprodukte von hoher Qualität, die in einer nachhaltigen Landwirtschaft erzeugt werden. Schädlinge und Pflanzenkrankheiten sollen sich nicht ausbreiten oder Ernteausfälle verursachen. Hier ist ein integrierter Pflanzenschutz unerlässlich, der ab 2014 in allen EU-Staaten verbindlich wird. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am Mittwoch verabschiedet wurde, verbessert die Voraussetzungen dafür. Dabei spielen vor allem auch die amtliche Beratung und die Überwachung der Bundesländer eine wichtige Rolle. Wer illegal Pflanzenschutzmittel anwendet oder handelt oder Mittel fälscht, dem drohen empfindliche Bußgelder bis hin zu Freiheitsstrafen.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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