Bundesregierung beschließt Entwurf des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), 31.08.2011
Pressemitteilung vom: 31.08.2011 von der Firma Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) aus Berlin

Kurzfassung: Berlin, 31.08.2011, BMVg Presse- und Informationsstab. Die Bundesregierung hat am 31. August 2011 den von Bundesminister der Verteidigung Thomas de Maizière vorgelegten Entwurf eines Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes beschlossen. Mit diesem ...

[Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) - 31.08.2011] Bundesregierung beschließt Entwurf des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes


Berlin, 31.08.2011, BMVg Presse- und Informationsstab.
Die Bundesregierung hat am 31. August 2011 den von Bundesminister der Verteidigung Thomas de Maizière vorgelegten Entwurf eines Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes beschlossen. Mit diesem Gesetzesvorhaben soll die Versorgung der Einsatzgeschädigten und der Hinterbliebenen verbessert werden.

Der in Federführung des Verteidigungsministeriums erarbeitete und mit den anderen Ressorts abgestimmte Gesetzentwurf dient der Umsetzung des am 7. Oktober 2010 vom Deutschen Bundestag angenommenen Antrages der Fraktionen von CDU/CSU und FDP, wonach – unbeschadet des bisher Erreichten – den im Einsatz versehrten Soldatinnen, Soldaten und Zivilbediensteten des Bundes sowie deren Hinterbliebenen die bestmögliche soziale Absicherung gewährt werden soll.
Zum Gesetzentwurf erklärt Verteidigungsminister de Maizière: "Ich begrüße die Gesetzesinitiative des Parlamentes ausdrücklich. Die entscheidende Verbesserung sehe ich darin, dass die Versorgung der Hinterbliebenen von Nicht-Berufssoldaten an die von Berufssoldaten angeglichen wird. Auch die Anhebung der einmaligen Entschädigung bei schweren Verwundungen im Einsatz von 80.000 EUR auf 150.000 EUR stellt eine deutliche Verbesserung dar."

Weitere Schwerpunkte des Gesetzes sind die Vorverlegung des Stichtages der Anwendbarkeit des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes vom 1. Dezember 2002 auf den 1. Juli 1992 und die erhöhte Berücksichtigung der Einsatzzeiten bei der Berechnung der Versorgung oder der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ferner wird eine Lücke beim Schadensausgleich für ausgefallene Lebensversicherungen der Soldatinnen, Soldaten und Zivilbediensteten infolge der Anwendung der sogennanten "Kriegsklausel" in den Versicherungsbedingungen geschlossen. Künftig wird die Auszahlung des Schadensausgleichs auch an eine juristische Person ermöglicht, zum Beispiel an eine Bank im Fall einer Finanzierung von Wohneigentum.
Verteidigungsminister de Maizière: "Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Der Leistungskatalog der Einsatzversorgung wird deutlich verbessert. Damit tragen wir unserer besonderen Fürsorgeverpflichtung für unsere Soldatinnen und Soldaten und unser Zivilpersonal im Auslandseinsatz noch stärker Rechnung."

Der Gesetzgeber hat bereits in der Vergangenheit wiederholt auf die besonderen und sich wandelnden Gefährdungen der in Auslandseinsätzen verwendeten Personen reagiert. So wurden in den Jahren 1995 und 2004 wesentliche Verbesserungen der finanziellen Versorgungsleistungen im Falle einer gesundheitlichen Schädigung im Auslandseinsatz erreicht. Im Jahre 2007 wurde das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz auf den Weg gebracht, das für Personal des Bundes auch nach einer schweren Verwundung im Auslandseinsatz berufliche Perspektiven eröffnet und unter Umständen einen Anspruch auf dauerhafte Weiterbeschäftigung beim Bund vermittelt.

Hinweise für die Medien:
Gesetzentwurf und weitere Hintergrundinformationen finden Sie auf www.bundeswehr.de.


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