Bundeskabinett beschließt Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen bis 2020
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), 24.08.2011
Pressemitteilung vom: 24.08.2011 von der Firma Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aus Berlin
Kurzfassung: Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Handelsperiode 2013 bis 2020 (Zuteilungsverordnung 2020) beschlossen. Damit schafft die Bundesregierung die Rechtsgrundlagen für die ...
[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) - 24.08.2011] Bundeskabinett beschließt Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen bis 2020
Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Handelsperiode 2013 bis 2020 (Zuteilungsverordnung 2020) beschlossen. Damit schafft die Bundesregierung die Rechtsgrundlagen für die Zuteilung von kostenlosen Emissionszertifikaten an die Betreiber der knapp 2000 Anlagen, die in Deutschland in der Handelsperiode 2013 bis 2020 am Emissionshandel teilnehmen werden. Die Zuteilungsverordnung setzt die Vorgabe der EU 1:1 in deutsches Recht um.
In den ersten acht Jahren des EU-Emissionshandels hatten die Mitgliedstaaten der EU bei der Ausgestaltung der Regeln für die kostenlose Zuteilung der Emissionszertifikate einen eigenen Gestaltungsspielraum. So gab es in Deutschland bisher ein eigenständiges Zuteilungsgesetz für diese Zuteilungsregeln. Ab dem Jahr 2013 wird der Emissionshandel europaweit deutlich stärker harmonisiert. Dies betrifft auch die Zuteilungsregeln, die die EU-Kommission im April 2011 beschlossen hat. Insgesamt werden in der EU ab dem Jahr 2013 deutlich weniger Zertifikate kostenlos zugeteilt als in den beiden zurückliegenden Handelsperioden. Dies liegt zum einen an der gezielten Verknappung der verfügbaren Zertifikate und zum anderen am Ausschluss der kostenlosen Zuteilung für die gesamte Stromerzeugung. Denn der Wert der Zertifikate, die den Stromerzeugern kostenlos zugeteilt wurden, ist in der Vergangenheit trotzdem den Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt worden. Derartige "Gewinne" werden !
künftig nicht mehr möglich sein.
Ab 2013 werden die meisten Anlagen eine Zuteilung erhalten, die auf produktbezogenen Emissionswerten basiert. Diese so genannten "Produkt-Benchmarks" sind EU-weit festgelegt und leiten sich von den 10 Prozent effizientesten Anlagen in Europa ab. Daher müssen ineffizientere Anlagen künftig verstärkt Emissionsberechtigungen zukaufen. Um Nachteile im internationalen Wettbewerb zu vermeiden, erhalten Anlagen aus Sektoren mit einem hohen Verlagerungsrisiko – so genanntes "carbon leakage"-Risiko -- eine ungekürzte Zuteilungsmenge, bei anderen Anlagen verringert sich die Zuteilung von 2013 bis 2020 schrittweise auf 30 Prozent der Ausgangsmenge.
Die Zuteilungsverordnung bedarf vor ihrem Inkrafttreten noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages.
Weitere Informationen unter www.bmu.de/Zuteilungsverordnung2020.
Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin
Redaktion: Dr. Christiane Schwarte (verantwortlich) Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer
Tel.: 030 18 305-2010. Fax: 030 18 305-2016
E-Mail: presse@bmu.bund.de - Internet: http://www.bmu.de/presse
Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Handelsperiode 2013 bis 2020 (Zuteilungsverordnung 2020) beschlossen. Damit schafft die Bundesregierung die Rechtsgrundlagen für die Zuteilung von kostenlosen Emissionszertifikaten an die Betreiber der knapp 2000 Anlagen, die in Deutschland in der Handelsperiode 2013 bis 2020 am Emissionshandel teilnehmen werden. Die Zuteilungsverordnung setzt die Vorgabe der EU 1:1 in deutsches Recht um.
In den ersten acht Jahren des EU-Emissionshandels hatten die Mitgliedstaaten der EU bei der Ausgestaltung der Regeln für die kostenlose Zuteilung der Emissionszertifikate einen eigenen Gestaltungsspielraum. So gab es in Deutschland bisher ein eigenständiges Zuteilungsgesetz für diese Zuteilungsregeln. Ab dem Jahr 2013 wird der Emissionshandel europaweit deutlich stärker harmonisiert. Dies betrifft auch die Zuteilungsregeln, die die EU-Kommission im April 2011 beschlossen hat. Insgesamt werden in der EU ab dem Jahr 2013 deutlich weniger Zertifikate kostenlos zugeteilt als in den beiden zurückliegenden Handelsperioden. Dies liegt zum einen an der gezielten Verknappung der verfügbaren Zertifikate und zum anderen am Ausschluss der kostenlosen Zuteilung für die gesamte Stromerzeugung. Denn der Wert der Zertifikate, die den Stromerzeugern kostenlos zugeteilt wurden, ist in der Vergangenheit trotzdem den Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt worden. Derartige "Gewinne" werden !
künftig nicht mehr möglich sein.
Ab 2013 werden die meisten Anlagen eine Zuteilung erhalten, die auf produktbezogenen Emissionswerten basiert. Diese so genannten "Produkt-Benchmarks" sind EU-weit festgelegt und leiten sich von den 10 Prozent effizientesten Anlagen in Europa ab. Daher müssen ineffizientere Anlagen künftig verstärkt Emissionsberechtigungen zukaufen. Um Nachteile im internationalen Wettbewerb zu vermeiden, erhalten Anlagen aus Sektoren mit einem hohen Verlagerungsrisiko – so genanntes "carbon leakage"-Risiko -- eine ungekürzte Zuteilungsmenge, bei anderen Anlagen verringert sich die Zuteilung von 2013 bis 2020 schrittweise auf 30 Prozent der Ausgangsmenge.
Die Zuteilungsverordnung bedarf vor ihrem Inkrafttreten noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages.
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Über Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU):
Das Ministerium, dessen erster Dienstsitz auf Beschluss des Deutschen Bundestages Bonn ist, beschäftigt dort sowie an seinem zweiten Dienstsitz Berlin in sechs Abteilungen rund 814 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören außerdem drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.151 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten.
Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.
Firmenkontakt:
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