Klebemarke ade - Justiz rüstet Gerichtskostenmarken von Papier auf Elektronik um - Verfahrensbeschleunigung erwartet

  • Pressemitteilung der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 29.12.2010
Pressemitteilung vom: 29.12.2010 von der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf

Kurzfassung: Klebemarke ade - Justiz rüstet Gerichtskostenmarken von Papier auf Elektronik um - Verfahrensbeschleunigung erwartet Bei nordrhein-westfälischen Gerichten hat die bisherige klassische Kostenmarke (Klebemarke) zum Jahresende ausgedient. Ab 1. ...

[Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 29.12.2010] Klebemarke ade - Justiz rüstet Gerichtskostenmarken von Papier auf Elektronik um - Verfahrensbeschleunigung erwartet


Bei nordrhein-westfälischen Gerichten hat die bisherige klassische Kostenmarke (Klebemarke) zum Jahresende ausgedient. Ab 1. Januar 2011 müssen Gerichtskostenvorschüsse über die "Elektronische Kostenmarke (EKM)" gezahlt werden.
"Das neue Verfahren, das bei uns in Nordrhein-Westfalen entwickelt wurde, ist einfach, effizient und zukunftssicher", erklärte heute (Mittwoch, 29. Dezember 2010) Justiz-Staatssekretärin Dr. Brigitte Mandt. "Zahlungen mit EKM sind schnell ausgeführt, von der Behörde schnell verbucht und können somit das gerichtliche Verfahren beschleunigen."
Die EKM kann im Gegensatz zu der bisherigen Klebemarke bequem via Computer am eigenen Schreibtisch erworben werden. Hierzu ruft der Kunde über die Internetadresse http://www.kostenmarke.justiz.de das Justizportal der EKM auf. Nach der Eingabe eines frei wählbaren Betrages bis zu 50.000 Euro muss nur noch die Zahlungsart ausgewählt werden. Hier stehen derzeit die Bezahlung mit Kreditkarte oder per Überweisung zur Verfügung. Die EKM wird nach Eingabe des Betrages und der Zahlungsart sofort in Form einer Quittung nebst Barcode generiert, die als PDF-Datei ausgedruckt oder auch abgespeichert werden kann.
Wird dieser Quittungsdruck oder Barcode bei einem Gericht oder einer Justizbehörde eingereicht, prüfen dort die Bediensteten, ob die EKM bereits bezahlt wurde. Ist dies der Fall und die Marke noch nicht für ein anderes Verfahren eingesetzt worden, wird sie durch Eingabe des Aktenzeichens für diesen Vorgang entwertet. Dieselbe Quittungsnummer kann damit in keinem anderen Verfahren mehr benutzt werden.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die an der Erprobung der EKM beteiligt waren, haben das Justizportal im Internet als sehr gut strukturiert angesehen. Die Handhabung sei einfach, komfortabel, sicher, schnell und leicht verständlich. Zudem habe die Bearbeitungszeit bei Gericht (vom Eingang der Klage- oder Antragsschrift bis zur Zustellung) verkürzt werden können. Die Option, per E-Mail über den Zahlungseingang unterrichtet zu werden, stellt eine weitere Arbeitserleichterung dar und erhöht die Transparenz des zeitlichen Ablaufs bei Gericht.

Die Akzeptanz bei der Praxis scheint gegeben: Obwohl die EKM erst seit Oktober 2010 landesweit erworben werden können, wurden bereits rund 3.000 Kostenmarken mit einem Finanzvolumen von rund 260.000 Euro verkauft. Die EKM kommen derzeit nur in Nordrhein-Westfalen zum Einsatz. Ob andere Bundesländer folgen werden, hängt davon ab, ob die EKM von den "Kunden" angenommen wird.

Weitere Informationen zur EKM stehen im nordrhein-westfälischen Justizportal (www.justiz.nrw.de). Dort sind auch nähere Informationen und Anleitungen sowie gesonderte Hilfestellungen für Kunden veröffentlicht. Insbesondere auf die Rubrik "FAQs - häufig gestellte Fragen" und die eingestellten Filme mit weiteren Anleitungen wird hingewiesen.


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E-Mail Justizministerium: poststelle@jm.nrw.de
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