Dioxin-Frühwarnsystem tritt in Kraft

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 04.08.2011
Pressemitteilung vom: 04.08.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin

Kurzfassung: Schärfere Meldepflichten für Hersteller und Labore Private Labore sind ab sofort verpflichtet, die für sie zuständigen Überwachungsbehörden zu informieren, wenn sie bei ihren Untersuchungen bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen in ...

[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 04.08.2011] Dioxin-Frühwarnsystem tritt in Kraft


Schärfere Meldepflichten für Hersteller und Labore

Private Labore sind ab sofort verpflichtet, die für sie zuständigen Überwachungsbehörden zu informieren, wenn sie bei ihren Untersuchungen bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln oder Futtermitteln feststellen. Hersteller müssen alle Ergebnisse ihrer Dioxinuntersuchungen melden, auch wenn die strengen Grenzwerte nicht überschritten werden. Mit diesen heute in Kraft getretenen Änderungen des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches hat Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zentrale Punkte des Aktionsplans "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" umgesetzt.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird die gemeldeten Dioxin-Messdaten in einer Datenbank sammeln und alle drei Monate auswerten. Dadurch können Dioxin-Probleme früher erkannt und Gegenmaßnahmen schneller eingeleitet werden. Gleichzeitig mit diesem Frühwarnsystem wurden härtere Strafen bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht festgelegt. Künftig wird es als Straftat eingestuft, wenn Unternehmer vorsätzlich unsichere Lebensmittel oder Futtermittel nicht vom Markt nehmen. Wer Lebensmittel vorsätzlich in den Handel bringt, die für den Verzehr nicht geeignet sind, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Bei Fahrlässigkeit droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro.

Bereits am 20. Juli 2011 hat das Kabinett einer Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zugestimmt. Die Bürger sollen mit dem neuen VIG noch schneller, noch umfassender und noch günstiger informiert werden, als bisher. Künftig müssen die amtlichen Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung bei allen Messergebnissen, die Grenzwerte, Höchstmengen oder Höchstgehalte betreffen, herausgegeben werden. Eine Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse soll dann nicht mehr möglich sein. Dies gilt unabhängig davon, ob die Grenzwerte überschritten worden sind oder nicht. Bei Rechtsverstößen soll zusätzlich klargestellt werden, dass die komplette Lieferkette offengelegt werden muss. Generell gilt dann: Ein Geheimnisschutz kommt nicht in Betracht, wenn das öffentliche Interesse an einer Herausgabe der Information überwiegt. Durch eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sollen die Behörden in Deutschland künftig verpflichtet werden, die vorliegenden Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung über alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen von sich aus aktiv zu veröffentlichen.

Weitere Informationen über das geplante neue Verbraucherinformationsgesetz finden Sie im Internet unter www.vig-wirkt.de. Der vollständige Aktionsplan "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" ist auf den Internetseiten des BMELV zu finden.


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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

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