Minister Guntram Schneider: Finger weg von illegalem Feuerwerk aus dem Internet!

  • Pressemitteilung der Firma Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW), 27.12.2010
Pressemitteilung vom: 27.12.2010 von der Firma Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) aus Düsseldorf

Kurzfassung: Tipps für sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk Düsseldorf, 26.12.2010 Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: Arbeitsminister Guntram Schneider hat davor gewarnt, in Deutschland nicht ...

[Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) - 27.12.2010] Minister Guntram Schneider: Finger weg von illegalem Feuerwerk aus dem Internet!


Tipps für sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Düsseldorf, 26.12.2010
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Arbeitsminister Guntram Schneider hat davor gewarnt, in Deutschland nicht zugelassenes Feuerwerk über das Internet zu beziehen. "Dieses vermeintlich billige Feuerwerk kann zu bösen Überraschungen führen und einen teuer zu stehen kommen", sagte der Minister heute (26. Dezember 2010).
In letzter Zeit werden vermehrt illegale und möglicherweise gefährliche Feuerwerkskörper über das Internet angeboten. In Deutschland darf nur Feuerwerk mit BAM-Nummer (Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung) oder mit CE-Kennzeichen verkauft und abgebrannt werden. Der Verkauf und die Verwendung von nicht zugelassenem Feuerwerk können nach dem Sprengstoffgesetz sogar als Straftat geahndet werden.
"Bei allem Spaß an der Knallerei", so Minister Schneider, "darf man nicht vergessen, dass Feuerwerkskörper – wenn auch in dosierter Form – Sprengstoff enthalten und bei der Zündung Temperaturen von mehr als 1000 Grad entstehen können."
Die Erfahrung zeige, dass jedes Jahr viele schwere Unfälle mit Feuerwerkskörpern unter Alkoholeinfluss geschehen, bei denen Menschen das Augenlicht, das Hörvermögen oder Gliedmaßen wie Finger oder gar ganze Hände verlieren. Minister Schneider: "Deshalb Hände weg vom Alkohol, wenn geknallt wird."
Eltern, so der Minister, sollten besonders auf die Sicherheit ihrer Kinder achten. So ist nicht nur der Verkauf von Feuerwerksartikeln der Kategorie 2 (beispielsweise Raketen, Kanonenschläge und Böller) an Personen unter 18 Jahren verboten, auch Eltern dürfen diese nicht an Kinder und Jugendliche weitergeben.
Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist in diesem Jahr vom 29. bis zum 31. Dezember erlaubt, das Abbrennen nur am 31. Dezember und 1. Januar. Experten der Bezirksregierungen prüfen auch in diesem Jahr, ob im Handel bei der Lagerung und beim Verkauf von Feuerwerksartikeln die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.
Weitere Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk:
Vor dem Abbrennen die Sicherheitshinweise lesen und beachten Böller nach dem Anzünden sofort wegwerfen Nach dem Zünden von Raketen und Fontänen sich schnell entfernen Bei Raketen auf eine sichere "Abschussrampe" achten: z.B. schwere Sektflaschen, am besten Flaschen in einem Flaschenkasten Raketen, Fontänen etc. niemals unter Bäumen, Laternen oder Vordächern zünden Bei "Blindgängern" nicht versuchen, sie erneut anzuzünden Basteleien mit Feuerwerkskörpern sind eine häufige Unfallursache Fenster und Türen zur Sicherheit geschlossen halten Viele Haustiere sind sehr lärmempfindlich; bringen Sie diese daher vor der Knallerei in einen möglichst ruhigen Raum Ein Merkblatt für Eltern und Kinder mit Tipps für ein sicheres Feuerwerk steht im Internet zum Download zur Verfügung: www.liga.nrw.de


Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Tel.: 0211 855-5
Fax: 0211 855-3211


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