Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Hans Hugo Klein feiert seinen 75. Geburtstag
- Pressemitteilung der Firma Bundesverfassungsgericht, 04.08.2011
Pressemitteilung vom: 04.08.2011 von der Firma Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe
Kurzfassung: Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Hans Hugo Klein vollendet am 5. August 2011 sein 75. Lebensjahr. Er gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Zweiten Senats vom 20. Dezember 1989 bis zum 3. Mai 1996 an. Hans Hugo Klein ...
[Bundesverfassungsgericht - 04.08.2011] Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Hans Hugo Klein feiert seinen 75. Geburtstag
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Hans Hugo Klein vollendet am 5. August 2011 sein 75. Lebensjahr. Er gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Zweiten Senats vom 20. Dezember 1989 bis zum 3. Mai 1996 an.
Hans Hugo Klein studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und München. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen und anschließender Promotion im Jahr 1961 war er als Regierungsassessor beim Landratsamt und Regierungspräsidium in Tübingen tätig. Von 1963 bis 1967 arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg und habilitierte dort mit einer Arbeit über die "Teilnahme des Staates am wirtschaftlichen Wettbewerb". Im Jahre 1969 folgte er dem Ruf auf eine Professur für öffentliches Recht an die Universität Göttingen, wo er bis 2001 lehrte. Für die CDU war er außerdem von 1972 bis 1983 Mitglied des Deutschen Bundestages und in den Jahren 1982/1983 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz.
Am Bundesverfassungsgericht umfasste sein Dezernat unter anderem das Parteienrecht, das Recht des öffentlichen Dienstes und das Personalvertretungsrecht. Als Berichterstatter hat er an zahlreichen Grundsatzentscheidungen des Zweiten Senats mitgewirkt, so etwa an den Entscheidungen über die Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung (BVerfGE 69, 1), die angemessene Alimentation von Beamten (BVerfGE 81, 363) und die Parteienfinanzierung (BVerfGE 85, 264).
Prof. Dr. Hans Hugo Klein lebt heute in Pfinztal-Söllingen bei Karlsruhe.
Kontakt:
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Hans Hugo Klein vollendet am 5. August 2011 sein 75. Lebensjahr. Er gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Zweiten Senats vom 20. Dezember 1989 bis zum 3. Mai 1996 an.
Hans Hugo Klein studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und München. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen und anschließender Promotion im Jahr 1961 war er als Regierungsassessor beim Landratsamt und Regierungspräsidium in Tübingen tätig. Von 1963 bis 1967 arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg und habilitierte dort mit einer Arbeit über die "Teilnahme des Staates am wirtschaftlichen Wettbewerb". Im Jahre 1969 folgte er dem Ruf auf eine Professur für öffentliches Recht an die Universität Göttingen, wo er bis 2001 lehrte. Für die CDU war er außerdem von 1972 bis 1983 Mitglied des Deutschen Bundestages und in den Jahren 1982/1983 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz.
Am Bundesverfassungsgericht umfasste sein Dezernat unter anderem das Parteienrecht, das Recht des öffentlichen Dienstes und das Personalvertretungsrecht. Als Berichterstatter hat er an zahlreichen Grundsatzentscheidungen des Zweiten Senats mitgewirkt, so etwa an den Entscheidungen über die Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung (BVerfGE 69, 1), die angemessene Alimentation von Beamten (BVerfGE 81, 363) und die Parteienfinanzierung (BVerfGE 85, 264).
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Über Bundesverfassungsgericht:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
Firmenkontakt:
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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