Tipps zur Küchen- und Lebensmittel-Hygiene
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 29.07.2011
Pressemitteilung vom: 29.07.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Neue Service-Karte des Bundesverbraucherministeriums Die schweren EHEC-Infektionen in Deutschland haben gezeigt, wie wichtig die Einhaltung von Hygieneregeln in der Küche und beim Umgang mit Lebensmitteln ist. Das Bundesverbraucherministerium hat ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 29.07.2011] Tipps zur Küchen- und Lebensmittel-Hygiene
Neue Service-Karte des Bundesverbraucherministeriums
Die schweren EHEC-Infektionen in Deutschland haben gezeigt, wie wichtig die Einhaltung von Hygieneregeln in der Küche und beim Umgang mit Lebensmitteln ist. Das Bundesverbraucherministerium hat im Internet zwei kostenlose Service-Checkkarten veröffentlicht, die wichtige Hinweise zum Schutz vor Lebensmittelinfektionen zusammenfassen.
Vor allem rohes Gemüse und Obst sollten vor dem Verzehr gut gewaschen und geschält werden. Wichtig beim Zubereiten von Lebensmitteln ist zudem die Trennung von ungewaschenen und sauberen Lebensmitteln auf den Arbeitsflächen sowie das ausreichende Erhitzen auf hoher Temperatur vor dem Verspeisen. Bereits vor der Zubereitung ist die ordnungsgemäße Lagerung der Speisen von großer Bedeutung: Damit sich keine Keime auf den Lebensmitteln entwickeln, darf die Kühlkette bei empfindlichen Lebensmitteln wie Hackfleisch nicht unterbrochen werden. Dabei sollte die Temperatur im Kühlschrank regelmäßig kontrolliert werden und nicht über 7 Grad Celsius liegen.
Sorgfältige Hand-Hygiene ist wichtig, um die Übertragung von Krankheitserregern zu vermeiden. Das gilt ganz generell, aber vor allem nach Benutzung von Toiletten und vor dem Umgang mit Lebensmitteln. Die Arbeit an frischen Lebensmitteln sollte gelegentlich unterbrochen werden, um die Hände mit Seife zu säubern, besonders bei Kontakt mit rohem Fleisch und Geflügel sowie bei ungewaschenem Gemüse und Früchten.
Weitere wichtige Hinweise sind auf den Service-Checkkarten "Küchenhygiene - Die wichtigsten Tipps" und "Lebensmittelhygiene - Die wichtigsten Tipps" zusammengefasst, die unter www.bmelv.dekostenlos heruntergeladen werden können.
Die Karten sind auch in höherer Auflösung als Druckvorlage für Redaktionen abrufbar.
Kontakt:
Pressestelle
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Neue Service-Karte des Bundesverbraucherministeriums
Die schweren EHEC-Infektionen in Deutschland haben gezeigt, wie wichtig die Einhaltung von Hygieneregeln in der Küche und beim Umgang mit Lebensmitteln ist. Das Bundesverbraucherministerium hat im Internet zwei kostenlose Service-Checkkarten veröffentlicht, die wichtige Hinweise zum Schutz vor Lebensmittelinfektionen zusammenfassen.
Vor allem rohes Gemüse und Obst sollten vor dem Verzehr gut gewaschen und geschält werden. Wichtig beim Zubereiten von Lebensmitteln ist zudem die Trennung von ungewaschenen und sauberen Lebensmitteln auf den Arbeitsflächen sowie das ausreichende Erhitzen auf hoher Temperatur vor dem Verspeisen. Bereits vor der Zubereitung ist die ordnungsgemäße Lagerung der Speisen von großer Bedeutung: Damit sich keine Keime auf den Lebensmitteln entwickeln, darf die Kühlkette bei empfindlichen Lebensmitteln wie Hackfleisch nicht unterbrochen werden. Dabei sollte die Temperatur im Kühlschrank regelmäßig kontrolliert werden und nicht über 7 Grad Celsius liegen.
Sorgfältige Hand-Hygiene ist wichtig, um die Übertragung von Krankheitserregern zu vermeiden. Das gilt ganz generell, aber vor allem nach Benutzung von Toiletten und vor dem Umgang mit Lebensmitteln. Die Arbeit an frischen Lebensmitteln sollte gelegentlich unterbrochen werden, um die Hände mit Seife zu säubern, besonders bei Kontakt mit rohem Fleisch und Geflügel sowie bei ungewaschenem Gemüse und Früchten.
Weitere wichtige Hinweise sind auf den Service-Checkkarten "Küchenhygiene - Die wichtigsten Tipps" und "Lebensmittelhygiene - Die wichtigsten Tipps" zusammengefasst, die unter www.bmelv.dekostenlos heruntergeladen werden können.
Die Karten sind auch in höherer Auflösung als Druckvorlage für Redaktionen abrufbar.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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