Höhere Auflagen für die Sicherheit von Spielzeug
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 20.07.2011
Pressemitteilung vom: 20.07.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Verbraucherministerin Aigner: "Wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen" In Deutschland gelten ab heute höhere Auflagen für die Sicherheit von neu hergestelltem Spielzeug. Mit dem ersten Teil der neuen EU-Spielzeugrichtlinie werden wichtige ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 20.07.2011] Höhere Auflagen für die Sicherheit von Spielzeug
Verbraucherministerin Aigner: "Wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen"
In Deutschland gelten ab heute höhere Auflagen für die Sicherheit von neu hergestelltem Spielzeug. Mit dem ersten Teil der neuen EU-Spielzeugrichtlinie werden wichtige Fortschritte für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Kindern erzielt. Im Vergleich mit der alten Richtlinie enthält die Novelle wesentlich strengere Anforderungen an die Produktion von Spielzeug sowie schärfere Kontrollpflichten für Hersteller und Importeure.
Beispielsweise gibt es erstmals ein prinzipielles Verbot, krebserregende oder erbgutverändernde Stoffe in Spielzeug zu verwenden. Der Einsatz von 55 allergenen Duftstoffen wird aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes verboten. Spielzeug darf künftig nicht mehr fest mit Lebensmitteln verbunden sein, um für Kinder die Gefahr des versehentlichen Verschluckens zu verringern. Für einzelne Spielzeugkategorien sind künftig jeweils spezifische Warnhinweise vorgeschrieben. Diese müssen mit dem Wort "Achtung" beginnen, in deutscher Sprache verfasst und gut lesbar sein. Die neue Spielzeugrichtlinie wird in Deutschland durch die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - 2. GPSGV) umgesetzt.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner begrüßte die Neuregelung. "Die Sicherheit von Kindern hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Was jetzt umgesetzt wird, ist ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz, dem aber weitere Schritte folgen müssen. Deutschland hat sich in Europa erfolgreich für höhere Schutzstandards eingesetzt und wird in anderen Bereichen weiter auf Verbesserungen dringen", sagte Aigner mit Blick auf die geplanten Vorschriften zu den chemischen Anforderungen an Spielzeug, die innerhalb der EU noch diskutiert werden und erst ab 20. Juli 2013 gelten sollen.
Das Bundesverbraucherministerium begrüßt die Fortschritte, die jetzt mit dem Anwendungsbeginn der neuen Spielzeugrichtlinie ihre Wirkung entfalten können. Gleichwohl besteht in einigen Punkten weiterhin Nachbesserungsbedarf. Dies betrifft insbesondere den Teil der Richtlinie, in dem die Regelungen zu den chemischen Anforderungen enthalten sind. Hier sind bestimmte EU-Regelungen aus Sicht des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes als unzureichend anzusehen. "Wir sind uns in der Bundesregierung einig, dass zum Schutz der Kinder alles unternommen werden muss, um rechtzeitig bis zum Anwendungsbeginn im Juli 2013 zu Verbesserungen zu kommen. Diese Zeit müssen wir nutzen", sagte Aigner. So sei es erforderlich, vor dem Inkrafttreten 2013 die Grenzwerte bestimmter Schwermetalle wie Cadmium, Blei, Arsen und Quecksilber weiter abzusenken, den Schutz vor allergieauslösenden Stoffen wie Nickel und allergenen Duftstoffen zu erhöhen und weitere Verbesserungen des Schutzniveaus bei krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen zu erreichen.
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Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Verbraucherministerin Aigner: "Wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen"
In Deutschland gelten ab heute höhere Auflagen für die Sicherheit von neu hergestelltem Spielzeug. Mit dem ersten Teil der neuen EU-Spielzeugrichtlinie werden wichtige Fortschritte für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Kindern erzielt. Im Vergleich mit der alten Richtlinie enthält die Novelle wesentlich strengere Anforderungen an die Produktion von Spielzeug sowie schärfere Kontrollpflichten für Hersteller und Importeure.
Beispielsweise gibt es erstmals ein prinzipielles Verbot, krebserregende oder erbgutverändernde Stoffe in Spielzeug zu verwenden. Der Einsatz von 55 allergenen Duftstoffen wird aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes verboten. Spielzeug darf künftig nicht mehr fest mit Lebensmitteln verbunden sein, um für Kinder die Gefahr des versehentlichen Verschluckens zu verringern. Für einzelne Spielzeugkategorien sind künftig jeweils spezifische Warnhinweise vorgeschrieben. Diese müssen mit dem Wort "Achtung" beginnen, in deutscher Sprache verfasst und gut lesbar sein. Die neue Spielzeugrichtlinie wird in Deutschland durch die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - 2. GPSGV) umgesetzt.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner begrüßte die Neuregelung. "Die Sicherheit von Kindern hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Was jetzt umgesetzt wird, ist ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz, dem aber weitere Schritte folgen müssen. Deutschland hat sich in Europa erfolgreich für höhere Schutzstandards eingesetzt und wird in anderen Bereichen weiter auf Verbesserungen dringen", sagte Aigner mit Blick auf die geplanten Vorschriften zu den chemischen Anforderungen an Spielzeug, die innerhalb der EU noch diskutiert werden und erst ab 20. Juli 2013 gelten sollen.
Das Bundesverbraucherministerium begrüßt die Fortschritte, die jetzt mit dem Anwendungsbeginn der neuen Spielzeugrichtlinie ihre Wirkung entfalten können. Gleichwohl besteht in einigen Punkten weiterhin Nachbesserungsbedarf. Dies betrifft insbesondere den Teil der Richtlinie, in dem die Regelungen zu den chemischen Anforderungen enthalten sind. Hier sind bestimmte EU-Regelungen aus Sicht des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes als unzureichend anzusehen. "Wir sind uns in der Bundesregierung einig, dass zum Schutz der Kinder alles unternommen werden muss, um rechtzeitig bis zum Anwendungsbeginn im Juli 2013 zu Verbesserungen zu kommen. Diese Zeit müssen wir nutzen", sagte Aigner. So sei es erforderlich, vor dem Inkrafttreten 2013 die Grenzwerte bestimmter Schwermetalle wie Cadmium, Blei, Arsen und Quecksilber weiter abzusenken, den Schutz vor allergieauslösenden Stoffen wie Nickel und allergenen Duftstoffen zu erhöhen und weitere Verbesserungen des Schutzniveaus bei krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen zu erreichen.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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