ELENA nicht verwechseln mit ELSTAM

  • Pressemitteilung der Firma Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011
Pressemitteilung vom: 20.07.2011 von der Firma Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf

Kurzfassung: Düsseldorf, den 20.07.11 Das Bundesfinanzministerium informiert: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich geeinigt, das Verfahren zum "Elektronischen Einkommensnachweis" ...

[Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 20.07.2011] ELENA nicht verwechseln mit ELSTAM


Düsseldorf, den 20.07.11

Das Bundesfinanzministerium informiert:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich geeinigt, das Verfahren zum "Elektronischen Einkommensnachweis" einzustellen.

Dies hat jedoch entgegen anders lautenden Presseberichten keine Auswirkungen auf das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte bzw. der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Die "elektronischen Lohnsteuerkarte" bleibt davon unbetroffen:

Es handelt sich um zwei verschiedene Verfahren mit verschiedenem Zweck. Die Datenbanken sind völlig unabhängig voneinander. Es gibt keinen Datenaustausch.

Nähere Informationen unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Finanz__und__Wirtschaftspolitik/20110719-ELENA.html?__nnn=true

Nähere Informationen zu elektronischen Steuerkarte auf der Seite des Finanzministeriums NRW unter: http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/steuerzahler/aktuelles/elektronische_Lohnsteuerkarte/index.php


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