naiin: Internet-Pranger gefährden die öffentliche Ordnung!

  • Pressemitteilung der Firma naiin, 19.07.2011
Pressemitteilung vom: 19.07.2011 von der Firma naiin aus Berlin

Kurzfassung: Berlin - Die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation 'no abuse in internet' (naiin) lehnt die jüngsten Forderungen nach Einführung eines Internet-Prangers für Sexualstraftäter, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, ab. 'Auch wenn die ...

[naiin - 19.07.2011] naiin: Internet-Pranger gefährden die öffentliche Ordnung!


Berlin - Die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation 'no abuse in internet' (naiin) lehnt die jüngsten Forderungen nach Einführung eines Internet-Prangers für Sexualstraftäter, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, ab. 'Auch wenn die Polizeigewerkschaften zu Beginn einer jeden politischen Sommerpause diese Debatte anstoßen, bleibt es dabei, dass Internet-Pranger mehr schaden als nutzen und zudem die öffentliche Ordnung gefährden', erklärt Dennis Grabowski, 1. Vorsitzender von naiin. Die Organisation verweist auf negative Erfahrungen mit Internet-Prangern im Ausland sowie auf Fälle in Deutschland, in denen die Polizei nach Bekanntwerden des Aufenthaltsortes von Sexualstraftätern umfangreiche personalintensive Maßnahmen zu deren Schutz ergreifen musste.

Internet-Pranger sorgen laut naiin außerdem nur für eine Scheinsicherheit, da nur die bekannten Straftäter erfasst würden, von denen im Übrigen lediglich eine Minderheit rückfällig werde. 'Familien, die in Orten leben, in denen laut Pranger keine Sexualstraftäter wohnhaft sind, werden so in falsche Sicherheit gewogen. Da die Dunkelziffer bei Sexualstraftaten jedoch sehr hoch ist, können Internet-Pranger somit keinen Mehrwert in punkto Sicherheit schaffen, sondern nur Verunsicherung stiften', so Grabowski. naiin verweist außerdem darauf, dass auch Internet-Pranger eine Form der Bestrafung darstellen und meldet verfassungsrechtliche Bedenken an.

'Darüber hinaus sind Internet-Pranger nicht dazu geeignet, die handwerklichen Fehler der Politik auszubessern. Fälle wie der in Dortmund können vermieden werden, wenn der Gesetzgeber Gesetze erlassen würde, die einer höchstrichterlichen Überprüfung auch standhalten', drängt der naiin-Vorsitzende auf eine schnelle Neuregelung der Sicherungsverwahrung.

Weitere Informationen unter www.naiin.org


Über naiin

naiin - no abuse in internet (Aussprache: 'nein') wurde am 18. August 2000 von Vertretern der Zivilgesellschaft, Internet-Wirtschaft und Politik gegründet. Als gemeinnützige Nichtregierungsorganisation setzt sich naiin seitdem weltweit gegen alle Formen der Online-Kriminalität sowie für die Stärkung von Bürgerrechten und für einen verbesserten Verbraucher- und Datenschutz im Internet ein. Dabei ist naiin dank seiner gemeinsam von Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft finanziell getragenen Struktur so einzigartig wie unabhängig. So unterstützen weltweit bereits zahlreiche Unternehmen und zahllose Verbraucher die Organisation.

naiin betreibt eine der weltweit größten Internet-Beschwerdestellen, bei der Nutzer illegale Inhalte, auf die sie im Internet zufällig gestoßen sind, beanstanden können. In seinen Eigenschaften als Selbstregulierungs- sowie Verbraucherschutzorganisation geht naiin den eingehenden Beschwerden nach und ergreift technische sowie juristische Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte und deren Urheber. Dabei arbeitet naiin weltweit mit Internet-Diensteanbietern - so genannten Providern - und mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. In Deutschland ist die Beschwerdestelle für illegale Internet-Inhalte direkt unter www.beschwerdestelle.de erreichbar.




Über naiin:
Die Wirtschaftsinitiative naiin e.V. - der Verein gegen Missbrauch im Internet - wurde im August 2000 gegründet, um rechtliche sowie technische Maßnahmen zur Bekämpfung von rechtswidrigen Internet-Inhalten zu erarbeiten und umzusetzen.

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