Neuregelung ab 2011: Neue Austauschkriterien können Patienten neue Arzneimittel bescheren

  • Pressemitteilung der Firma Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA), 21.12.2010
Pressemitteilung vom: 21.12.2010 von der Firma Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA) aus Eschborn

Kurzfassung: Berlin - Neu definierte Austauschkriterien müssen ab 1. Januar 2011 in Apotheken beachtet werden, so dass viele Patienten andere Arzneimittel als bisher erhalten werden. Auf diese gesetzliche Neuregelung macht die ABDA – Bundesvereinigung ...

[Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA) - 21.12.2010] Neuregelung ab 2011: Neue Austauschkriterien können Patienten neue Arzneimittel bescheren


Berlin - Neu definierte Austauschkriterien müssen ab 1. Januar 2011 in Apotheken beachtet werden, so dass viele Patienten andere Arzneimittel als bisher erhalten werden. Auf diese gesetzliche Neuregelung macht die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände alle Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufmerksam. So kann es sein, dass Patienten nun Rabattarzneimittel ihrer Krankenkasse bekommen, wo bisher kein Austausch nötig war.

Im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wurden die sog. aut-idem-Kriterien modifiziert. Grundsätzlich muss die Apotheke ein verordnetes Arzneimittel gegen ein preisgünstiges (Rabatt-) Arzneimittel austauschen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. So müssen Wirkstoff und Wirkstärke identisch sowie die Darreichungsform gleich oder austauschbar sein. Neu geregelt wurden jetzt Indikationsbereich und Packungsgröße.

Bisher musste das Arzneimittel immer dann ausgetauscht werden, wenn es für den gleichen Indikationsbereich zugelassen war. Künftig muss es nur noch für mindestens ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen sein. Für die Patienten kann dies bedeuten, dass sie – vereinfacht gesagt – nicht in jedem Einzelfall die von ihrem Arzt diagnostizierte Erkrankung auch auf dem Beipackzettel wiederfinden.

Bislang musste die Packungsgröße identisch sein, um einen Austausch zuzulassen. Künftig reicht es aus, wenn das Packungsgrößenkennzeichen (N1, N2, N3) gleich ist – unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Tabletten oder Kapseln. N3-Packungen sind z.B. gegen andere N3-Packungen austauschbar. Es kann sein, dass ein Patient statt einer N3-Packung mit 100 Stück künftig eine N3-Packung mit 95 Stück erhält.

"Wenn ein Patient ein neues Arzneimittel bekommt, wird er Fragen in der Apotheke stellen", sagt ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. "Die Apotheker werden ihr Bestes tun, um ihre Patienten über die Neuregelungen aufzuklären, auch wenn dies viel Aufwand bedeutet. Wenn die Krankenkassen aber immer mehr Geld mit ihren Rabattarzneimitteln sparen, sollten auch sie dem Informationsbedarf ihrer Versicherten nachkommen und zudem die erzielten Einsparungen vollständig offenlegen."

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de.


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Über Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA):
Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ist die Spitzenorganisation der ca. 53.000 deutschen Apothekerinnen und Apotheker. Verbandsziel ist die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Interessen dieses Heilberufes. Mitgliedsorganisationen der ABDA sind die 17 Apothekerkammern und 17 Apothekervereine/-verbände. Die Apothekerkammern sind in der Bundesapothekerkammer, die Apothekervereine/-verbände im Deutschen Apothekerverband zusammengeschlossen.
Zur Förderung der Interessen ihrer Mitglieder vermittelt die ABDA einen intensiven Meinungsaustausch zwischen ihren 34 Mitgliedsorganisationen. Sie berät diese über alle Vorgänge auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und des Arzneimittelwesens. In allen Angelegenheiten von bundesweiter Bedeutung verhandelt die ABDA mit den Institutionen (Behörden, Körperschaften, usw.), die mit Fragen der Arzneimittelversorgung zu tun haben. Außerdem steht die Spitzenorganisation in ständigem Kontakt zur wissenschaftlichen Pharmazie des In- und Auslands.
Die Zusammengehörigkeit aller deutschen Apothekerinnen und Apotheker zu wahren und zu pflegen, ist ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der Bundesvereinigung.
Darüber hinaus übernimmt sie es, auf einheitliche Grundsätze für die Tätigkeit der Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, Hochschulen, Industrie und Behörden ebenso hinzuwirken wie auf einheitliche Grundsätze für das Apothekenwesen und den Arzneimittelverkehr sowie für die Beziehungen der Apotheken zu den Trägern der Sozialversicherung.
Schließlich ist die Bundesvereinigung damit betraut, den jährlich stattfindenden Deutschen Apothekertag vorzubereiten und durchzuführen.
Für die Apotheker führt der Weg zur Senkung der Krankheitskosten über die Verbesserung der Arzneimitteltherapie und über eine intensivere pharmazeutische Betreuung. Dieser Weg bedeutet mehr Mitsprache aber auch mehr Verantwortung für die Apotheker. Ihre Vorstellungen davon, was sie in Zukunft für das deutsche Gesundheitswesen leisten werden, haben sie in einem Thesenpapier zusammengefaßt und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Beratungskompetenz der Apotheker steht auch im Zentrum einer großen PR-Kampagne, mit der sie seit 1995 in die Offensive gehen. Die Botschaft der Kampagne lautet ganz klar: Als Berater in allen Arzneimittelfragen und als Dienstleister in Sachen Gesundheit sind Apothekerinnen und Apotheker unentbehrlich.

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