Aigner begrüßt Vorschläge der EU-Kommission zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 13.07.2011
Pressemitteilung vom: 13.07.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin

Kurzfassung: Ziel der Bundesregierung ist nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner begrüßt die heute präsentierten Vorschläge der EU-Kommission zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP): "Es ist das ...

[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 13.07.2011] Aigner begrüßt Vorschläge der EU-Kommission zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik


Ziel der Bundesregierung ist nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner begrüßt die heute präsentierten Vorschläge der EU-Kommission zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP): "Es ist das Ziel der Bundesregierung, die Fischbestände - in den EU-Gewässern und weltweit - nachhaltig zu bewirtschaften.

Die Überfischung hat in einigen Bereichen deutliche Ausmaße angenommen. Wir können unsere wertvollen Fischbestände nur dann wirksam schützen, wenn es langfristige Bewirtschaftungspläne mit begrenzten Fangmengen gibt, die auf wissenschaftlichen Empfehlungen basieren." Langfristig würden die Fischer in Europa und in Deutschland von der Reform profitieren, denn nur eine grundlegende Erholung der Bestände schaffe die Voraussetzungen für eine nachhaltige Bewirtschaftung, so die Ministerin.

Aigner erklärte, dass die Vermeidung von Rückwürfen in der Fischerei ein zentrales Thema der anstehenden Reform werden müsse. Es sei höchste Zeit, Rückwurfverbote einzuführen, um dem unnötigen Sterben von Meerestieren ein Ende zu setzen. Deutschland dränge schon seit geraumer Zeit auf die schrittweise Einführung von Rückwurfverboten und Anlandegeboten und habe dazu bereits konkrete Konzepte vorgelegt. Jetzt müssten die Vorschläge der Kommission im Detail geprüft werden.

Aigner begrüßte, dass die EU-Kommission trotz weit reichender Vorschläge zur Verwaltung der Fangmöglichkeiten die Grundpfeiler der Gemeinsamen Fischereipolitik nicht antasten wolle. So wird das Prinzip der relativen Stabilität, das den Mitgliedstaaten gleich bleibende Anteile an den beschlossenen Gesamtfangmengen sichert, im Kommissionsvorschlag nicht in Frage gestellt.

"Positiv ist insbesondere auch die angestrebte Verbesserung der Informationen für die Verbraucher zu sehen. Hier erwarte ich nun von der EU-Kommission vor allem konkrete Vorschläge für europaweit harmonisierte Mindestanforderungen an die freiwilligen, bereits am Markt befindlichen Nachhaltigkeitssiegel", sagte Aigner. Durch verlässliche Siegel können Verbraucher ihren Beitrag zum Schutz der Meerestiere leisten.

Bildunterschrift:Die Seeadler, ein Fischereischutzboot der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Quelle: BLE


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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

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