Kabinett billigt Tariftreuegesetz. Voigtsberger: "Klares Zeichen gegen Sozialdumping und für faire Löhne setzen!
- Pressemitteilung der Firma Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW), 12.07.2011
Pressemitteilung vom: 12.07.2011 von der Firma Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW) aus Düsseldorf
Kurzfassung: Düsseldorf. Die Landesregierung hat am Dienstag (12. Juli) den Gesetzentwurf zum "Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen" gebilligt und ihn beim Landtag eingebracht. Zuvor wurden die kommunalen Spitzenverbände angehört. "Das ...
[Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW) - 12.07.2011] Kabinett billigt Tariftreuegesetz. Voigtsberger: "Klares Zeichen gegen Sozialdumping und für faire Löhne setzen!"
Düsseldorf. Die Landesregierung hat am Dienstag (12. Juli) den Gesetzentwurf zum "Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen" gebilligt und ihn beim Landtag eingebracht. Zuvor wurden die kommunalen Spitzenverbände angehört. "Das Tariftreuegesetz soll ein klares Zeichen gegen Sozialdumping und für faire Löhne setzen. Öffentliche Aufträge werden in Zukunft in Nordrhein-Westfalen nur noch an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten mindestens einen Stundenlohn von 8,62 Euro zahlen. Für den Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs werden künftig repräsentative Tarifverträge gelten. Alle Bieter, die sich in Nordrhein-Westfalen um Verkehrsdienstleistungen bemühen, müssen diese beachten", sagte Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger.
Das Gesetz regelt außerdem vergaberechtliche Vorgaben für die öffentlichen Auftraggeber in NRW, wie zum Beispiel die verpflichtende Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz, von Aspekten der Frauenförderung sowie von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese Kriterien müssen – teils gestaffelt nach Auftragswert und Beschäftigtenzahl des Unternehmens – beachtet werden. Damit wird in NRW bei der Vergabe öffentlicher Aufträge der Gedanke der Nachhaltigkeit neben einer möglichst wirtschaftlichen Beschaffung als ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel verbindlich verankert.
Damit das Gesetz in der Praxis anwendbar ist, sind entsprechende Kontrollmaßnahmen und Sanktionen vorgesehen. Die Landesregierung plant, das Tariftreuegesetz nach Inkrafttreten mit Hinweisen und Hilfestellungen für die Praxis zu flankieren.
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Telefon: (0211) 38 43 0 - Email: poststelle@mwebwv.nrw.de
Düsseldorf. Die Landesregierung hat am Dienstag (12. Juli) den Gesetzentwurf zum "Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen" gebilligt und ihn beim Landtag eingebracht. Zuvor wurden die kommunalen Spitzenverbände angehört. "Das Tariftreuegesetz soll ein klares Zeichen gegen Sozialdumping und für faire Löhne setzen. Öffentliche Aufträge werden in Zukunft in Nordrhein-Westfalen nur noch an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten mindestens einen Stundenlohn von 8,62 Euro zahlen. Für den Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs werden künftig repräsentative Tarifverträge gelten. Alle Bieter, die sich in Nordrhein-Westfalen um Verkehrsdienstleistungen bemühen, müssen diese beachten", sagte Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger.
Das Gesetz regelt außerdem vergaberechtliche Vorgaben für die öffentlichen Auftraggeber in NRW, wie zum Beispiel die verpflichtende Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz, von Aspekten der Frauenförderung sowie von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese Kriterien müssen – teils gestaffelt nach Auftragswert und Beschäftigtenzahl des Unternehmens – beachtet werden. Damit wird in NRW bei der Vergabe öffentlicher Aufträge der Gedanke der Nachhaltigkeit neben einer möglichst wirtschaftlichen Beschaffung als ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel verbindlich verankert.
Damit das Gesetz in der Praxis anwendbar ist, sind entsprechende Kontrollmaßnahmen und Sanktionen vorgesehen. Die Landesregierung plant, das Tariftreuegesetz nach Inkrafttreten mit Hinweisen und Hilfestellungen für die Praxis zu flankieren.
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
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Über Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW):
Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (MWME) Nordrhein-Westfalen hat die Aufgabe, das Wirtschaftswachstum im Land zu stärken, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und die Rahmenbedingungen für zukunftssichere neue Arbeitsplätze zu verbessern.
Dabei richtet es den Blick stärker auf den Mittelstand und auf Existenzgründerinnen und -gründer. Denn gerade die kleinen und mittleren Unternehmen sind die Job-Motoren, die notwendig sind, damit sich auf dem Arbeitsmarkt endlich etwas zum Besseren bewegt. Für Existenzgründerinnen und -gründer sollen die Hilfsangebote verbessert sowie Hemmnisse für Kreativität und Innovationsbereitschaft beseitigt werden. Dabei setzt das Wirtschaftsministerium auf den Wettbewerb der Regionen im Lande. Regionen, die sich mit zukunftsträchtigen Projekten mit hohem Wachstumspotential um Fördermittel bewerben, werden wir vorrangig fördern. Die Energiepolitik des Ministeriums orientiert sich an den Zielen Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Umwelt- und Sozialverträglichkeit .
Firmenkontakt:
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
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Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (MWME) Nordrhein-Westfalen hat die Aufgabe, das Wirtschaftswachstum im Land zu stärken, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und die Rahmenbedingungen für zukunftssichere neue Arbeitsplätze zu verbessern.
Dabei richtet es den Blick stärker auf den Mittelstand und auf Existenzgründerinnen und -gründer. Denn gerade die kleinen und mittleren Unternehmen sind die Job-Motoren, die notwendig sind, damit sich auf dem Arbeitsmarkt endlich etwas zum Besseren bewegt. Für Existenzgründerinnen und -gründer sollen die Hilfsangebote verbessert sowie Hemmnisse für Kreativität und Innovationsbereitschaft beseitigt werden. Dabei setzt das Wirtschaftsministerium auf den Wettbewerb der Regionen im Lande. Regionen, die sich mit zukunftsträchtigen Projekten mit hohem Wachstumspotential um Fördermittel bewerben, werden wir vorrangig fördern. Die Energiepolitik des Ministeriums orientiert sich an den Zielen Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Umwelt- und Sozialverträglichkeit .
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