Mit Haustieren in den Urlaub: Aktuelle Tipps für die Reisevorbereitung

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 08.07.2011
Pressemitteilung vom: 08.07.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin

Kurzfassung: Wer mit einem Haustier verreisen möchte, muss sich an zahlreiche rechtliche Bestimmungen halten. Mit dem Beginn der Sommerreisezeit stellt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im Internet aktuelle ...

[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 08.07.2011] Mit Haustieren in den Urlaub: Aktuelle Tipps für die Reisevorbereitung


Wer mit einem Haustier verreisen möchte, muss sich an zahlreiche rechtliche Bestimmungen halten. Mit dem Beginn der Sommerreisezeit stellt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im Internet aktuelle Informationen für die Reise mit Heimtieren bereit.

Demnach müssen Tiere auf Reisen seit dem 3. Juli 2011 einen Micro-Chip tragen, wenn sie nach diesem Datum zum ersten Mal gekennzeichnet wurden. Diese Regelung ist neu. Auf der Webseite des BMELV können sich Urlauber zudem darüber informieren, welche Dokumente unterwegs für ihr Tier benötigt werden. Erforderlich ist zum Beispiel ein so genannter Heimtierausweis, mit dem die Identität des Tieres eindeutig nachgewiesen werden kann. Auf www.bmelv.de lässt sich mit wenigen Klicks eine individuelle Checkliste für Hunde, Katze und Frettchen erstellen.

Außerdem gibt es Informationen über die nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, die zum Schutz vor der Einschleppung und der Verbreitung von Krankheiten beim Reisen mit Tieren beachtet werden müssen. Welche Anforderungen an den Gesundheitsstatus eines Tieres gestellt werden, hängt auch von der Tollwutsituation sowohl im Herkunftsland als auch im Urlaubsland ab.

Ergänzt wird das Angebot um Tipps für einen tierschutzgerechten Transport. Pro Person können höchstens fünf Katzen oder Hunde mitgenommen werden. Sollen mehr Tiere transportiert werden oder sollen die Tiere den Besitzer wechseln, gelten andere Bestimmungen.


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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

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