Remmel: "Bundesregierung geht Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung nur halbherzig an

  • Pressemitteilung der Firma Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW), 07.07.2011
Pressemitteilung vom: 07.07.2011 von der Firma Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) aus Düsseldorf

Kurzfassung: NRW-Verbraucherschutzminister fordert umfassende Umsetzung der Bundesratsinitiative – Nur die Bestätigungslösung schützt wirksam vor untergeschobenen Verträgen NRW-Verbraucherschutzminister Remmel hat die zurückhaltende Reaktion der ...

[Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) - 07.07.2011] Remmel: "Bundesregierung geht Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung nur halbherzig an"


NRW-Verbraucherschutzminister fordert umfassende Umsetzung der Bundesratsinitiative – Nur die Bestätigungslösung schützt wirksam vor untergeschobenen Verträgen

NRW-Verbraucherschutzminister Remmel hat die zurückhaltende Reaktion der Bundesregierung auf eine Bundesratsinitiative zum Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung scharf kritisiert. "Wegen der Untätigkeit von Frau Aigner und der Bundesregierung bleibt für unseriöse Unternehmen das Geschäft mit unerlaubten Werbeanrufen wirtschaftlich attraktiv", erklärte Minister Remmel. "Die Bundesregierung nimmt damit bewusst in Kauf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Zukunft mit angeblich am Telefon abgeschlossenen Verträgen unter Druck gesetzt werden. Ich fordere die Bundesregierung noch einmal dringend auf, sich endlich in dieser Sache zu bewegen und im Interesse der Verbraucher die Bestätigungslösung umzusetzen".

Der Bundesrat war am 27.05.2011 einer Gesetzesinitiative von Nordrhein-Westfalen, Berlin und Rheinland-Pfalz gefolgt, die ein umfassendes Maßnahmenpaket zum Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung vorsieht. Herzstück der Initiative ist die Umsetzung der sogenannten Bestätigungslösung. Das heißt, wer bei einem unerwünschten Werbeanruf einem Vertrag zustimmt, muss ihn danach noch schriftlich innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Mit der Bestätigungslösung hätten es Verbraucherinnen und Verbraucher in der Hand, über das weitere Schicksal eines am Telefon aufgedrängten oder untergeschobenen Vertrages selbst zu entscheiden. Die Bundesregierung hat sich in der Kabinettssitzung am Mittwoch nicht zu einer Umsetzung der Bestätigungslösung durchringen können. Stattdessen wird auf die komplizierte Rechtslage und weiteren Prüfungsbedarf verwiesen.


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