Lebensmittelkennzeichnung: Klarheit und Wahrheit mit Augenmaß

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bauernverband (DBV), 07.07.2011
Pressemitteilung vom: 07.07.2011 von der Firma Deutscher Bauernverband (DBV) aus Berlin

Kurzfassung: DBV zur heutigen Abstimmung über Lebensmittelkennzeichnung im Europaparlament Zu der heutigen Abstimmung des EU-Parlaments zur Verordnung über Lebensmittelinformation zeigt sich der Deutsche Bauernverband (DBV) erfreut, dass die Verbraucher ...

[Deutscher Bauernverband (DBV) - 07.07.2011] Lebensmittelkennzeichnung: Klarheit und Wahrheit mit Augenmaß


DBV zur heutigen Abstimmung über Lebensmittelkennzeichnung im Europaparlament

Zu der heutigen Abstimmung des EU-Parlaments zur Verordnung über Lebensmittelinformation zeigt sich der Deutsche Bauernverband (DBV) erfreut, dass die Verbraucher zukünftig besser erkennen können, ob es sich bei den Lebensmitteln um das Original oder um ein Imitat handelt. Die Landwirte als Erzeuger hochqualitativer landwirtschaftlicher Rohwaren hätten in der Vergangenheit wenig Verständnis dafür gezeigt, wenn zum Beispiel Schinken nicht Schinken oder Käse nicht Käse war.

Die zukünftige verpflichtende Herkunftskennzeichnung sehe der DBV jedoch differenziert. Zwar müsse der interessierte Verbraucher erkennen können, wo die Lebensmittel produziert werden. Deshalb hat sich der DBV in der Vergangenheit auch dafür eingesetzt, dass freiwillige Herkunftsangaben klar und wahr sind.

Die Übereinkunft, die heute im Europaparlament beschlossen wurde, sieht aber vor, dass die Herkunftskennzeichnung für unverarbeitetes Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch verpflichtend wird. Noch offen ist, ob mit Herkunft der Ort der Aufzucht oder der Ort der letzten Verarbeitung gemeint sind. Hierzu soll die EU-Kommission Vorschläge unterbreiten und innerhalb von zwei Jahren eine Machbarkeitsstudie zur Herkunftskennzeichnung bei verarbeitetem Fleisch vorlegen. Darüber hinaus soll dies in den nächsten drei Jahren auch für Milch- und Milchprodukte geschehen. Hier mahnt der DBV zu Verhältnismäßigkeit und Machbarkeit an.

Mit der heutigen Entscheidung sei auch eine Absage an die Nährwertampel verbunden. "Das ist gut so!", lautet die Einschätzung des DBV. Denn die Einteilung in gute und schlechte Lebensmittel nach rot oder grün würde zu merkwürdigen Ergebnissen führen. Ein Apfelsaft bekäme wegen seines Zuckergehalts ein schlechtes Rot, eine Cola-Light dagegen ein positives Grün. Wichtiger als solche missverständlichen Halbwahrheiten seien hauswirtschaftlich kundige und mündige Verbraucher. Schon in den Schulen müsse dafür der Grund gelegt werden. Vorbildlich sei hierbei zum Beispiel das Engagement des Deutschen LandFrauenverbandes, der die Einführung eines "Ernährungsführerscheins" empfehle.


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