Beschluss des EU-Parlaments zur Kennzeichnung von Nano-Lebensmitteln ist ein Anfang. Aigner und Röttgen müssen Nano-Datenbank einrichten

  • Pressemitteilung der Firma Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), 06.07.2011
Pressemitteilung vom: 06.07.2011 von der Firma Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) aus Berlin

Kurzfassung: Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßte die heute vom EU-Parlament verabschiedete Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die Nano-Materialien enthalten. "Wenn ab Herbst 2014 auf Verpackungen die Bezeichnung ...

[Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - 06.07.2011] Beschluss des EU-Parlaments zur Kennzeichnung von Nano-Lebensmitteln ist ein Anfang. Aigner und Röttgen müssen Nano-Datenbank einrichten


Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßte die heute vom EU-Parlament verabschiedete Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die Nano-Materialien enthalten. "Wenn ab Herbst 2014 auf Verpackungen die Bezeichnung `nano` steht, können Verbraucher endlich selbst entscheiden, ob sie Lebensmittel, die Nano-Teilchen enthalten, kaufen wollen oder nicht", sagte Jurek Vengels, Nano-Experte des BUND. "Das EU-Parlament hat erneut einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz und Verbraucherschutz im Lebensmittelbereich getan", so Vengels.

Nano-Materialien werden als Rieselhilfen in Lebensmitteln wie Salz oder Brühe oder zur Verkapselung von Wirkstoffen in Konservierungsmitteln, Farbstoffen und Vitaminen verwendet. Um die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu verlängern, werden winzige Nano-Partikel auch als UV-Filter in Verpackungsmaterialien und für antibakteriell wirkende Beschichtungen eingesetzt. Bekannt ist, dass Nano-Materialien im Vergleich zu größeren Partikeln oftmals veränderte Eigenschaften aufweisen. Mögliche Risiken bei Aufnahme der winzigen Teilchen über den Magen-Darm-Trakt sind bisher jedoch kaum erforscht.

Nach Kosmetika sind Lebensmittel die zweite Produktgruppe, bei der künftig gekennzeichnet werden muss, ob sie Nano-Materialien enthalten. "In vielen anderen Produkten wie Reinigungsmitteln, Baumaterialien oder Kleidung können Nano-Materialien jedoch weiterhin eingesetzt werden, ohne dass der Verbraucher es weiß", kritisierte Vengels.

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner und Umweltminister Norbert Röttgen müssten die Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Datenbank veranlassen, die sichtbar mache, in welchen Produkten Nano-Materialien enthalten seien. Röttgen habe sich zwar für ein solches Register ausgesprochen, passiert sei bisher jedoch nichts. In Frankreich und Belgien werde die Einrichtung eines solchen Nano-Registers bereits diskutiert.

Eine vom BUND im Internet unter www.bund.net/nanodatenbank eingerichtete Nano-Datenbank informiert über Nano-Partikel in über 600 Produkten.




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