Entschließung: Energiewende fordert und fördert die Land- und Forstwirtschaft

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bauernverband (DBV), 01.07.2011
Pressemitteilung vom: 01.07.2011 von der Firma Deutscher Bauernverband (DBV) aus Berlin

Kurzfassung: DBV fordert generelles Flächenschutzprogramm (DBV) Die Mitgliederversammlung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat anlässlich der von der Bundesregierung angestrebten Energiewende heute beim Deutschen Bauerntag in Koblenz die Entschließung ...

[Deutscher Bauernverband (DBV) - 01.07.2011] Entschließung: Energiewende fordert und fördert die Land- und Forstwirtschaft


DBV fordert generelles Flächenschutzprogramm

(DBV) Die Mitgliederversammlung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat anlässlich der von der Bundesregierung angestrebten Energiewende heute beim Deutschen Bauerntag in Koblenz die Entschließung "Energiewende fordert und fördert die Land- und Forstwirtschaft" verabschiedet. Deutlich wird darin, dass sich die deutsche Landwirtschaft der Herausforderung stellt, neben dem Kerngeschäft der Nahrungsmittelversorgung im Zuge der Energiewende für die Rohstoff- und Energieversorgung Deutschlands mehr Biomasse bereit zu stellen. Die zentralen Forderungen des DBV sind dabei ein Flächenschutzprogramm für die Land- und Forstwirtschaft und eine flächenschonende Philosophie bei Eingriffen in Natur und Landschaft und der Naturschutzkompensation.

Insgesamt soll die Fläche effizienter genutzt werden. Die Entschließung im Wortlaut:

Entschließung der Mitgliederversammlung des Deutschen Bauernverbandes Energiewende fordert und fördert die Land- und Forstwirtschaft Die im parteiübergreifenden Konsens in Deutschland angestrebte Energiewende fordert die deutsche Land- und Forstwirtschaft in besonderem Maße, wird sie aber auch nachhaltig fördern. Für die Bauernfamilien tritt neben das große Ziel, weltweit die Nahrungsmittelversorgung zu sichern, die wichtige Aufgabe, mehr Biomasse für die Rohstoff- und Energieversorgung Deutschlands zur Verfügung zu stellen. Beides wird sich nur dann verwirklichen lassen, wenn die Landwirtschaft mithilfe der Wissenschaft und Beratung eine nachhaltige Effizienzsteigerung verwirklichen kann. Zugleich muss es gelingen, den immer noch viel zu hohen Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen durch Überbauung mit anschließendem Flächenausgleich zu stoppen. Höhere Biomasseerträge und gesicherte land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen sind der Schlüssel zu einem erfolgreichen Beitrag der Bauern zu einer nachhaltigen Neuausrichtung der Energie- und Rohstoffpolitik.

Mit der Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) bleibt das Ziel der dezentralen Einbindung der Bioenergie in die Landwirtschaft weitgehend gesichert, denn die bewährte Staffelung der Vergütungen gilt in ihrer Grundstruktur weiter. Der DBV warnt davor, die Dezentralität der Bioenergie und deren Einbindung in die Landwirtschaft in Frage zu stellen.

Abgelehnt wird die Einführung einer Masseobergrenze für Mais und Getreidekorn im EEG.

Problematisch bleibt die Aufweichung der bewährten Trennung zwischen Nawaro- und Abfallvergärungsanlagen sowie die unflexible Vorgabe einer Wärmenutzung von 60 %.

Enttäuschend sind die Markt- und die Flexibilitätsprämie, weil diese an den Bedürfnissen landwirtschaftsnaher Biogasanlagen vorbeigehen.

Beim Netzausbau wurde das Eigentum an Grund und Boden nicht geachtet. Die dringend erforderliche Wende beim Flächenverbrauch in Deutschland und bei den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurde verpasst.

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Bauernverbandes fordert, 1. die Wachstumsziele für die Energie- und Rohstoffproduktion aus Biomasse mit den tatsächlich vorhandenen Produktionskapazitäten verlässlich abzustimmen.

Insbesondere bei der Biogasproduktion gilt es, diese nachhaltig in den landwirtschaftlichen Produktionskreislauf zu integrieren und die Kaskadennutzung der pflanzlichen Erzeugung über die Tierhaltung und bei Holz über die stoffliche Verwertung voranzutreiben. Die gesellschaftliche Akzeptanz der Biomasse, insbesondere der Biogasproduktion, wird nur dann zu erhalten sein, wenn neben einer kontinuierlichen Effizienzsteigerung und Kostensenkung auch die regionalen Produktionsbedingungen einschließlich notwendiger Fruchtfolgen und angepasster Anlagengrößen volle Berücksichtigung finden. Eine Verunglimpfung des Maisanbaus wird aber abgelehnt.

2. die land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der Energiewende zu schonen.

Der sogar mit Enteignungen vorangetriebene Trassenausbau vor allem von Strom- und Erdgasleitungen zur Sicherung der energie- und umweltpolitischen Ziele sollte völlig vom Naturschutzausgleich freigestellt werden. Dieses muss auch für BioenergieErzeugungs-Anlagen gelten. Es ist nicht vermittelbar, wenn z.B. der Naturschutzausgleich für Windkrafträder an deren Energieleistung bemessen wird oder für Offshore-Windparks an Land landwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch genommen werden. Die zunehmend propagierte Erdverkabelung von Stromleitungen erhöht den Flächenverbrauch noch. Zur Schonung land- und forstwirtschaftlicher Flächen darf es keine Tabus für Erneuerbare Energien in Schutzgebieten geben (z.B. Windkraftanlagen).

3. die legitimen Rechte der Eigentümer und Nutzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen beim beschleunigten Netzausbau durch die Schaffung angemessener Vergütungs- und Ausgleichsansprüche zu wahren.

Es ist schlicht nicht akzeptabel, Bauern und Waldbesitzer wie vor 40 Jahren bei Enteignungen nur nach Aufopferungsgrundsätzen einmalig zu entschädigen. Die Entschädigung muss an den Verkehrswert der Dienstbarkeit angepasst und wiederkehrend gewährt werden. Außerdem gilt es, das Vordringen von außerlandwirtschaftlichen Kapitalgesellschaften in die Landbewirtschaftung auf gesetzlichem Wege zu verhindern.

4. jetzt ein generelles Schutzprogramm für land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen aufzulegen.

Mit der im Koalitionsvertrag angekündigten Novelle des deutschen Landwirtschaftsgesetzes muss die Grundlage für eine wirksame Schutzklausel geschaffen werden.

Siedlungs- und Verkehrsprojekte dürfen nur noch durch Entsiegelung von Flächen an anderer Stelle oder flächenneutrale Maßnahmen "ausgeglichen" werden. Auch das Baugesetzbuch und Bundesnaturschutzgesetz müssen Bautätigkeiten auf innerörtliche Entwicklungsmöglichkeiten ausrichten und den Schutz land- und forstwirtschaftlicher Flächen sowie einer funktionsfähigen Agrarstruktur wirksam sichern. Die von der Regierungskoalition bereits zugesagte Gleichstellung des Ersatzgeldes mit der Realkompensation vor Ort muss für den neu zu schaffenden Flächenschutz genutzt werden.

5. die agrar- und ernährungswissenschaftliche Forschung massiv auszubauen.

Bund und Länder müssen abgestimmt mit der Wirtschaft und den beratenden Institutionen und Organisationen eine neue "Grüne Revolution" auf wissenschaftlicher Grundlage auslösen. Diese muss u. a. das Artenspektrum bei den Nutzpflanzen auf höherem und stabilem Ertragsniveau erweitern, Wirtschaftsdünger und Nebenprodukte der Nahrungsmittel- und Energieproduktion besser verwerten und mit begrenzt verfügbaren Mineraldüngern (insbesondere Phosphat) sparsamer umgehen. Das große Vorhaben einer Energiewende für Deutschland braucht einen großen europäisch und international verankerten Forschungsansatz.


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