Aigner: Mehr Verbraucherschutz durch 'Beipackzettel' – Produktinformationsblatt ist ab 1. Juli für Banken verpflichtend

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 28.06.2011
Pressemitteilung vom: 28.06.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin

Kurzfassung: Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner erwartet von der Einführung eines gesetzlich vorgeschriebenen "Beipackzettels" eine deutliche Stärkung des Verbraucherschutzes im Finanzbereich. Das Produktinformationsblatt muss Rendite, Risiko und Kosten ...

[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 28.06.2011] Aigner: Mehr Verbraucherschutz durch "Beipackzettel" – Produktinformationsblatt ist ab 1. Juli für Banken verpflichtend


Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner erwartet von der Einführung eines gesetzlich vorgeschriebenen "Beipackzettels" eine deutliche Stärkung des Verbraucherschutzes im Finanzbereich.

Das Produktinformationsblatt muss Rendite, Risiko und Kosten der Anlage enthalten, Quelle: Alterfalter - Fotolia.com

"Geldanleger in Deutschland sind künftig deutlich besser gegen Falschberatung geschützt. Die neuen Beipackzettel werden im Bankensektor zu mehr Transparenz führen und zu einer spürbaren Stärkung des Wettbewerbs", sagte Aigner am Dienstag in Berlin. Die sogenannten "Produktinformationsblätter" werden ab 1. Juli bei der Anlageberatung zum Wertpapierkauf verpflichtend. "Ich freue mich, dass meine Initiative für das Produktinformationsblatt per Gesetz umgesetzt wird. Für den Verbraucher werden Kosten und Risken einer Geldanlage künftig auf den ersten Blick erkennbar sein", so Aigner. Der Beipackzettel sei neben dem Beratungsprotokoll, den verschärften Haftungsregeln und der erweiterten Finanzaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ein weiterer, wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Verbraucherschutzes, sagte die Bundesministerin.

Ab dem 1. Juli 2011 müssen Banken und andere Finanzdienstleistungsinstitute Verbraucher verständlich über Wertpapiere informieren. Bei einer Wertpapierberatung muss dem Verbraucher ein kurzes, leicht verständliches und werbefreies Produktinformationsblatt übergeben werden. Es muss klare Aussagen über die für eine Anlageentscheidung wesentlichen Beurteilungskriterien wie Rendite, Risiko und Kosten der Anlageempfehlung enthalten. Der Verbraucher wird dadurch besser in die Lage versetzt, verschiedene Finanzprodukte miteinander zu vergleichen, um die für ihn geeignete Anlage zu finden.

"Ich erwarte, dass alle Institute in Deutschland einen einheitlichen Standard gewährleisten. Nur mit einem einheitlichen Beipackzettel können die Verbraucher unterschiedliche Geldanlagen, deren Chancen und Risiken vergleichen", so Aigner. Jeder Verbraucher soll auf einen Blick die Konditionen erkennen können. Deshalb sei es zu begrüßen, dass der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) gemäß den Vorgaben ein einheitliches Muster entwickelt hat, das von allen Banken und Sparkassen verwendet werden soll.

Die gesetzlichen Vorgaben im Überblick:

Das Produktinformationsblatt darf nicht mehr als zwei DIN A4 Seiten umfassen, in Ausnahmefällen nicht mehr als drei Seiten, etwa bei Derivaten und Termingeschäften.

Es muss die Art des Anlageprodukts, seine Funktionsweise, die damit verbundenen Risiken, die Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen sowie die mit der Anlage verbundenen Kosten enthalten. Das Anlegerschutzgesetz enthält zudem eine Verordnungsermächtigung, mit der weitere Details geregelt werden können. Die Kontrolle durch die Bundesfinanzaufsicht soll die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellen. Darüber hinaus hat das Bundesverbraucherministerium ein Forschungsvorhaben vergeben, das die Qualität und Verständlichkeit der neuen Produktinformationsblätter untersucht.

Durch eine weitere Gesetzesinitiative, die der Deutschen Bundestag derzeit noch berät, wird das Produktinformationsblatt künftig auch für andere Vermögensanlagen wie zum Beispiel geschlossene Fonds eingeführt.


Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de

Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Firmenkontakt:
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de

Die Pressemeldung "Aigner: Mehr Verbraucherschutz durch 'Beipackzettel' – Produktinformationsblatt ist ab 1. Juli für Banken verpflichtend" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Aigner: Mehr Verbraucherschutz durch 'Beipackzettel' – Produktinformationsblatt ist ab 1. Juli für Banken verpflichtend" ist Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).