Unfallversichert im neuen Bundesfreiwilligendienst

  • Pressemitteilung der Firma Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV, 27.06.2011
Pressemitteilung vom: 27.06.2011 von der Firma Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV aus Berlin-Mitte

Kurzfassung: Am 1. Juli 2011 startet der neue Bundesfreiwilligendienst. Darin können sich alle Menschen engagieren, die ihre Regelschulzeit absolviert haben. Sie werden in den gesellschaftlichen Bereichen, die bislang auch Zivildienstleistenden offen standen, ...

[Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV - 27.06.2011] Unfallversichert im neuen Bundesfreiwilligendienst


Am 1. Juli 2011 startet der neue Bundesfreiwilligendienst. Darin können sich alle Menschen engagieren, die ihre Regelschulzeit absolviert haben. Sie werden in den gesellschaftlichen Bereichen, die bislang auch Zivildienstleistenden offen standen, eingesetzt - zum Beispiel in der Wohlfahrtspflege und dem Umweltschutz. Hinzu kommen weitere Plätze in Sport, Bildung, Kultur und Integrationsarbeit.

Während ihres freiwilligen Einsatzes sind die Teilnehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung als Beschäftigte versichert: Bei all ihren Tätigkeiten im Rahmen des Bundesfreiwilligenddienstes und auf den Wegen von und zur Einsatzstelle genießen sie Versicherungsschutz. Erleiden sie während ihres Einsatzes einen Unfall, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der Heilbehandlung, der Rehabilitation und zahlt bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit auch eine Unfallrente.

Welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Einzelfall für die Leistungen aufkommt, richtet sich nach der Einsatzstelle des einzelnen Teilnehmers. Der Versicherungsschutz ist für die Versicherten kostenfrei.




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