Bundesfamilienministerium erreicht weitere Stärkung der Kinderrechte
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), 17.06.2011
Pressemitteilung vom: 17.06.2011 von der Firma Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus Berlin
Kurzfassung: Menschenrechtsrat stimmt Beschwerdeverfahren für Kinder zu Am heutigen Freitag hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen dem Entwurf des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention zur Errichtung eines Individualbeschwerdeverfahrens für ...
[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - 17.06.2011] Bundesfamilienministerium erreicht weitere Stärkung der Kinderrechte
Menschenrechtsrat stimmt Beschwerdeverfahren für Kinder zu
Am heutigen Freitag hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen dem Entwurf des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention zur Errichtung eines Individualbeschwerdeverfahrens für Kinder zugestimmt. Deutschland hat die Resolution zusammen mit neun anderen Staaten in den Menschenrechtsrat eingebracht. Die Zustimmung des Menschenrechtsrats ist ein bedeutender Schritt im Prozess zur Einführung des Beschwerdeverfahrens.
"Rechte ohne Durchsetzungsverfahren sind nur halb so viel wert. Deshalb hat sich das Bundesfamilienministerium für ein Beschwerdeverfahren für Kinder stark gemacht", sagt Dr. Hermann Kues, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. "Damit geben wir Kindern weltweit ein Werkzeug in die Hand, mit dem sie sich gegen die Verletzungen ihrer Rechte zur Wehr setzen können. Gleichzeitig schützen wir sie vor den negativen Konsequenzen, die Kindern in einigen Staaten drohen, wenn sie Verletzungen ihrer Rechte rügen. Deswegen freue ich mich, dass der Menschenrechtsrat mit seiner Zustimmung den Weg frei gemacht hat zu dieser wichtigen Stärkung der Kinderrechte."
Mit dem Individualbeschwerdeverfahren erhalten Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, Verletzungen ihrer Rechte im VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu rügen. Die Regelung des Verfahrens erfolgt in einem Zusatzprotokoll zur VN-Kinderrechtskonvention.
Die VN-Kinderrechtskonvention ist die letzte Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die noch kein Individualbeschwerdeverfahren vorsieht. Nun wird im weiteren Verlauf die Generalversammlung der Vereinten Nationen über das Zusatzprotokoll entscheiden. Wird auch dort der Entwurf angenommen, steht er den Staaten zur Unterzeichnung und Ratifizierung offen.
Weitere Informationen zum Thema Kinderrechte finden Sie unter www.bmfsfj.de.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de
Servicetelefon: 01801 90 70 50
Wann können Sie anrufen?
montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Menschenrechtsrat stimmt Beschwerdeverfahren für Kinder zu
Am heutigen Freitag hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen dem Entwurf des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention zur Errichtung eines Individualbeschwerdeverfahrens für Kinder zugestimmt. Deutschland hat die Resolution zusammen mit neun anderen Staaten in den Menschenrechtsrat eingebracht. Die Zustimmung des Menschenrechtsrats ist ein bedeutender Schritt im Prozess zur Einführung des Beschwerdeverfahrens.
"Rechte ohne Durchsetzungsverfahren sind nur halb so viel wert. Deshalb hat sich das Bundesfamilienministerium für ein Beschwerdeverfahren für Kinder stark gemacht", sagt Dr. Hermann Kues, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. "Damit geben wir Kindern weltweit ein Werkzeug in die Hand, mit dem sie sich gegen die Verletzungen ihrer Rechte zur Wehr setzen können. Gleichzeitig schützen wir sie vor den negativen Konsequenzen, die Kindern in einigen Staaten drohen, wenn sie Verletzungen ihrer Rechte rügen. Deswegen freue ich mich, dass der Menschenrechtsrat mit seiner Zustimmung den Weg frei gemacht hat zu dieser wichtigen Stärkung der Kinderrechte."
Mit dem Individualbeschwerdeverfahren erhalten Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, Verletzungen ihrer Rechte im VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu rügen. Die Regelung des Verfahrens erfolgt in einem Zusatzprotokoll zur VN-Kinderrechtskonvention.
Die VN-Kinderrechtskonvention ist die letzte Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die noch kein Individualbeschwerdeverfahren vorsieht. Nun wird im weiteren Verlauf die Generalversammlung der Vereinten Nationen über das Zusatzprotokoll entscheiden. Wird auch dort der Entwurf angenommen, steht er den Staaten zur Unterzeichnung und Ratifizierung offen.
Weitere Informationen zum Thema Kinderrechte finden Sie unter www.bmfsfj.de.
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Über Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ):
Um den gegenwärtigen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen, hat die Bundesregierung eine nachhaltige Familienpolitik zu ihrem Markenzeichen gemacht: Ein neuartiger Mix aus Ausbau der Infrastruktur, familienfreundlicher Unternehmenskultur und neu zentrierten monetären Leistungen schafft wirtschaftliche, aber auch zeitliche Spielräume für die Familien und erhöht damit die Lebensqualität für Eltern und Kinder.
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz soll bis zum Jahr 2010 das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren um 230.000 neue Plätze steigen. Dieses Gesetz verpflichtet die Kommunen, bis 2010 ein ausreichendes Betreuungsangebot für die unter Dreijährigen zu schaffen.
Firmenkontakt:
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Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz soll bis zum Jahr 2010 das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren um 230.000 neue Plätze steigen. Dieses Gesetz verpflichtet die Kommunen, bis 2010 ein ausreichendes Betreuungsangebot für die unter Dreijährigen zu schaffen.
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