Nicht jede Tablette darf geteilt werden

  • Pressemitteilung der Firma Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA), 17.12.2010
Pressemitteilung vom: 17.12.2010 von der Firma Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA) aus Eschborn

Kurzfassung: Berlin - Viele Tabletten sollen halbiert, geviertelt oder anders geteilt werden. Bevor Patienten aber eine Tablette zerbrechen oder pulverisieren, sollten sie sich vergewissern, ob dies problemlos möglich ist. Mehr als 18 Millionen gesetzlich ...

[Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA) - 17.12.2010] Nicht jede Tablette darf geteilt werden


Berlin - Viele Tabletten sollen halbiert, geviertelt oder anders geteilt werden. Bevor Patienten aber eine Tablette zerbrechen oder pulverisieren, sollten sie sich vergewissern, ob dies problemlos möglich ist. Mehr als 18 Millionen gesetzlich Versicherte brauchten im Jahr 2009 rezeptpflichtige Tabletten, die grundsätzlich nicht geteilt werden dürfen, ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI). "Bitte Tabletten nur dann teilen, wenn dies im Beipackzettel ausdrücklich erlaubt ist. Fehlt diese Information, vor dem Teilen in der Apotheke fragen", so Apotheker Dr. Wolfgang Kircher, Mitglied der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Werden Tabletten geteilt, obwohl sie nicht dafür vorgesehen sind, kann dies ihre Wirkung verändern. Kircher: "Auch bei identischem Wirkstoff kann die Teilbarkeit von Präparaten verschiedener Hersteller unterschiedlich sein. Patienten sollten sich beim Apotheker erkundigen, wenn sie wegen eines Rabattvertrags ein anderes Präparat bekommen als gewohnt." In der Regel ist das Teilen einer Tablette erlaubt, wenn diese mit einer oder mehreren Bruchrillen versehen. Das ist aber keine Garantie: In Einzelfällen gibt es so genannte "Schmuckkerben", die nur der besseren Unterscheidung verschiedener Tabletten dienen.

Es gibt verschiedene Gründe, warum Tabletten nicht geteilt werden dürfen. Sehr kleine Tabletten sollten nicht geteilt werden, weil sich die Bruchstücke nicht mehr gut fassen lassen. Apotheker raten vom Teilen auch ab bei Tabletten, die nur wenige Mikrogramm Wirkstoff enthalten: Bei so geringen Dosierungen ist der Wirkstoff nicht immer in der gesamten Tablette gleichmäßig verteilt, die Bruchstücke wären ungleichmäßig dosiert. Einige Tabletten sollen sich im Körper erst verzögert (retardiert) auflösen, dies wird oft durch einen Überzug auf der Oberfläche erreicht. Wird eine solche Tablette zerbrochen, löst sie sich schneller auf als gewünscht. Gleichzeitig reduziert sich ihre Wirkungsdauer. Der Wirkungseintritt kann auch durch einen schichtweisen Aufbau der Tablette gesteuert sein – jedes Zerteilen würde diesen Aufbau zerstören. Magensaftresistente Tabletten sollen sich erst im Dünndarm auflösen. Werden sie zerbrochen, lösen sie sich im Magen auf und können zum Beispiel die Magenschleimhaut reizen. Andere Tabletten sind zum Schutz vor Feuchtigkeit oder Licht mit einem Film überzogen, der durch die Teilung zerstört würde. Dieser Film kann auch einen bitteren Geschmack überdecken, eine zerteilte Tablette würde schlechter schmecken.

Die Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de.


Kontakt
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellv. Pressesprecherin und Apothekerin
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Jägerstr. 49/50, 10117 Berlin
Tel.: 030 - 40004 134
Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
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