AKG-Härterichtlinienänderung für Euthanasie-Geschädigte: Und wieder werden NS Opfer diskriminierend ausgegrenzt

  • Pressemitteilung der Firma AG BEZ, 08.06.2011
Pressemitteilung vom: 08.06.2011 von der Firma AG BEZ aus Berlin

Kurzfassung: (Berlin, 08.06.11) Symbolträchtig beschloss der Bundestag am 27. Januar für die in der NS-Zeit Zwangssterilisierten und "Euthanasie"-Geschädigten eine monatliche Rente von 291 Euro. Dass nach ihrer jahrzehntelangen Diskriminierung nun eine ...

[AG BEZ - 08.06.2011] AKG-Härterichtlinienänderung für Euthanasie-Geschädigte: Und wieder werden NS Opfer diskriminierend ausgegrenzt


(Berlin, 08.06.11) Symbolträchtig beschloss der Bundestag am 27. Januar für die in der NS-Zeit Zwangssterilisierten und "Euthanasie"-Geschädigten eine monatliche Rente von 291 Euro. Dass nach ihrer jahrzehntelangen Diskriminierung nun eine Annäherung an die Leistungen für die nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) Entschädigten geschehen sollte, hat diese Opfergruppe hoffen lassen.

Am 1.4.2011 wurde eine AKG-Härterichtlinienänderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Zwangssterilisierten erhalten zwischenzeitlich ihre erhöhte monatliche Entschädigungsleistung. Doch bei den "Euthanasie"-Geschädigten, zum Beispiel den Kindern der durch die "Euthanasie" ermordeten Eltern, erfolgt jetzt eine erneute Ausgrenzung durch das Ministerium, bzw. durch die ausführende Behörde. Sie verweigert "Euthanasie"-Geschädigten die Zahlung der beschlossenen laufenden Leistung. Dies teilten zahlreiche Betroffene der Arbeitsgemeinschaft Bund der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten (AG-BEZ) mit.

Nur Überlebende der Mordaktionen - das mögen höchsten noch fünf bis zehn Menschen sein - haben laut Ministerium und ausführender Behörde einen monatliche Leistungsanspruch. Obwohl es in den Richtlinien bezüglich der Kinder grundsätzlich heißt, Voraussetzung für eine Leistung sei ihre Schädigung durch "Euthanasie"-Verbrechen, werden sie in der aktuellen Härterichtlinie nicht als "Euthanasie"-Geschädigte anerkannt. Den hoch betagten Antragstellern schickte man mehrseitige Formulare, in denen sie ihre finanziellen Verhältnisse offen legen mussten, um dann zu erfahren, dass sie keine Rente erhalten.

"Diese Handhabung ist eine Verunsicherung und Beleidigung der Opfer und eine erneute Diskriminierung der Kinder der Ermordeten", erklärte Margret Hamm für die Arbeitsgemeinschaft Bund der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten. "Von den weit über tausend Mitglieder zählenden Opfern unseres Bundes lebt noch ein Opfer, das die Mordaktion lebend überstanden hat! Von den hoch traumatisierten Kindern der Ermordeten - der ca. 300.000 "Euthanasie"-Opfer - weist die Statistik des Bundesministeriums der Finanzen bis zum Jahr 2005 nur 269 jemals gestellte Anträge aus", so Hamm.

"Warum werden Regelungen und Richtlinienänderungen an symbolträchtigen Gedenktagen im Parlament beschlossen, wenn das Ministerium und die ausführende Behörde sie nicht im Sinne der Opfer umsetzen? Ein solches Verhalten ist keine Würdigung der Opfer, sondern ein politischer Schandfleck. Wir erwarten, dass die angekündigten Zahlungen an alle "Euthanasie"-Geschädigten erfolgen", erklärte Margret Hamm abschließend.




Über AG BEZ:
Über die Arbeitsgemeinschaft Bund der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten (AG BEZ)

Der Bund der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten e.V. (BEZ) wurde 1987 in Detmold gegründet und arbeitete bundesweit. Zum 31.12.2009 löste sich der Verein in der Rechtsform als e.V. auf und arbeitet seit 01.01.2010 weiter unter dem Namen "Arbeitsgemeinschaft Bund der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten". (AG BEZ). Wir unterstützen die Opfer des in der NS-Zeit 1933 erlassenen "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses", auch bekannt als Erbgesundheitsgesetz. Wir leisten betreuende Hilfe für die Opfer z.B. bei Anträgen und Behördenangelegenheiten, forschen in Archiven nach Beweisunterlagen und engagieren uns politisch gegen die damals erlittene Verfolgung.

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Margret Hamm
AG Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten
c/o Verein Gegen Vergessen - Für Demokratie e. V.
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Telefax: (030) 26 39 78 40
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