Voigtsberger: "Tariftreuegesetz schützt Beschäftigte und stärkt Frauenförderung, Umwelt und Soziales
- Pressemitteilung der Firma Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW), 07.06.2011
Pressemitteilung vom: 07.06.2011 von der Firma Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW) aus Düsseldorf
Kurzfassung: Düsseldorf. Das Kabinett hat am Dienstag (7. Juni) ein Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen. Das Gesetz geht nun in die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und soll voraussichtlich am 20. Juli im Landtag eingebracht werden. "Die ...
[Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW) - 07.06.2011] Voigtsberger: "Tariftreuegesetz schützt Beschäftigte und stärkt Frauenförderung, Umwelt und Soziales"
Düsseldorf. Das Kabinett hat am Dienstag (7. Juni) ein Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen. Das Gesetz geht nun in die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und soll voraussichtlich am 20. Juli im Landtag eingebracht werden. "Die Landesregierung setzt mit dem Tariftreuegesetz ein klares Zeichen gegen Sozialdumping und für faire Löhne. Damit schützen wir die Unternehmen in unserem Land vor unfairem Wettbewerb", sagte Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger. In Zukunft werden öffentliche Aufträge in Nordrhein-Westfalen nur noch an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten mindestens einen Stundenlohn von 8,62 Euro zahlen. Im Öffentlichen Personennahverkehr wird ein repräsentativer Tarifvertrag für alle Bieter gelten, die sich in NRW um Verkehrsdienstleistungen bemühen.
"Durch die Gleichstellung der Leiharbeiter mit regulär Beschäftigten bei der Vergütung, der Verpflichtung der Unternehmen, soziale Kriterien zu beachten sowie - abhängig von Firmengröße und Auftragswert - Maßnahmen zur Frauenförderung im eigenen Unternehmen durchzuführen, nimmt die öffentliche Hand ihre Vorbildfunktion wahr", erklärte Voigtsberger. Auch die Kriterien Umweltschutz und Energieeffizienz seien im Gesetz verankert. Es betone besonders den Gedanken der Nachhaltigkeit bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots.
Das Gesetz sieht Sanktionen und Kontrollmaßnahmen vor, damit es in der Praxis auch angewendet wird. Zugleich werden die Kommunen dadurch entlastet, dass das Land wichtige Überwachungsfunktionen für sie übernimmt. "Zusätzlich werden wir den unvermeidbaren Verwaltungsaufwand durch Zusammenarbeit mit der Zollverwaltung des Bundes reduzieren", so Voigtsberger. "Es war unverantwortlich, dass die Vorgängerregierung das frühere Tariftreuegesetz ersatzlos gestrichen hat. Das neue Gesetz ist eine deutliche Verbesserung gegenüber früheren Regelungen."
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Telefon: (0211) 38 43 0 - Email: poststelle@mwebwv.nrw.de
Düsseldorf. Das Kabinett hat am Dienstag (7. Juni) ein Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen. Das Gesetz geht nun in die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und soll voraussichtlich am 20. Juli im Landtag eingebracht werden. "Die Landesregierung setzt mit dem Tariftreuegesetz ein klares Zeichen gegen Sozialdumping und für faire Löhne. Damit schützen wir die Unternehmen in unserem Land vor unfairem Wettbewerb", sagte Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger. In Zukunft werden öffentliche Aufträge in Nordrhein-Westfalen nur noch an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten mindestens einen Stundenlohn von 8,62 Euro zahlen. Im Öffentlichen Personennahverkehr wird ein repräsentativer Tarifvertrag für alle Bieter gelten, die sich in NRW um Verkehrsdienstleistungen bemühen.
"Durch die Gleichstellung der Leiharbeiter mit regulär Beschäftigten bei der Vergütung, der Verpflichtung der Unternehmen, soziale Kriterien zu beachten sowie - abhängig von Firmengröße und Auftragswert - Maßnahmen zur Frauenförderung im eigenen Unternehmen durchzuführen, nimmt die öffentliche Hand ihre Vorbildfunktion wahr", erklärte Voigtsberger. Auch die Kriterien Umweltschutz und Energieeffizienz seien im Gesetz verankert. Es betone besonders den Gedanken der Nachhaltigkeit bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots.
Das Gesetz sieht Sanktionen und Kontrollmaßnahmen vor, damit es in der Praxis auch angewendet wird. Zugleich werden die Kommunen dadurch entlastet, dass das Land wichtige Überwachungsfunktionen für sie übernimmt. "Zusätzlich werden wir den unvermeidbaren Verwaltungsaufwand durch Zusammenarbeit mit der Zollverwaltung des Bundes reduzieren", so Voigtsberger. "Es war unverantwortlich, dass die Vorgängerregierung das frühere Tariftreuegesetz ersatzlos gestrichen hat. Das neue Gesetz ist eine deutliche Verbesserung gegenüber früheren Regelungen."
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Über Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW):
Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (MWME) Nordrhein-Westfalen hat die Aufgabe, das Wirtschaftswachstum im Land zu stärken, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und die Rahmenbedingungen für zukunftssichere neue Arbeitsplätze zu verbessern.
Dabei richtet es den Blick stärker auf den Mittelstand und auf Existenzgründerinnen und -gründer. Denn gerade die kleinen und mittleren Unternehmen sind die Job-Motoren, die notwendig sind, damit sich auf dem Arbeitsmarkt endlich etwas zum Besseren bewegt. Für Existenzgründerinnen und -gründer sollen die Hilfsangebote verbessert sowie Hemmnisse für Kreativität und Innovationsbereitschaft beseitigt werden. Dabei setzt das Wirtschaftsministerium auf den Wettbewerb der Regionen im Lande. Regionen, die sich mit zukunftsträchtigen Projekten mit hohem Wachstumspotential um Fördermittel bewerben, werden wir vorrangig fördern. Die Energiepolitik des Ministeriums orientiert sich an den Zielen Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Umwelt- und Sozialverträglichkeit .
Firmenkontakt:
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Dabei richtet es den Blick stärker auf den Mittelstand und auf Existenzgründerinnen und -gründer. Denn gerade die kleinen und mittleren Unternehmen sind die Job-Motoren, die notwendig sind, damit sich auf dem Arbeitsmarkt endlich etwas zum Besseren bewegt. Für Existenzgründerinnen und -gründer sollen die Hilfsangebote verbessert sowie Hemmnisse für Kreativität und Innovationsbereitschaft beseitigt werden. Dabei setzt das Wirtschaftsministerium auf den Wettbewerb der Regionen im Lande. Regionen, die sich mit zukunftsträchtigen Projekten mit hohem Wachstumspotential um Fördermittel bewerben, werden wir vorrangig fördern. Die Energiepolitik des Ministeriums orientiert sich an den Zielen Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Umwelt- und Sozialverträglichkeit .
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