Bundesministerinnen danken für Empfehlungen der Unabhängigen Beauftragten
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), 24.05.2011
Pressemitteilung vom: 24.05.2011 von der Firma Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus Berlin
Kurzfassung: Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs legt Abschlussbericht vor Die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, legte heute in Berlin ihren Abschlussbericht ...
[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - 24.05.2011] Bundesministerinnen danken für Empfehlungen der Unabhängigen Beauftragten
Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs legt Abschlussbericht vor
Die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, legte heute in Berlin ihren Abschlussbericht vor. Aus diesem Anlass sprachen die Bundesministerinnen Dr. Kristina Schröder, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Prof. Dr. Annette Schavan der Unabhängigen Beauftragten ihren ausdrücklichen Dank für die Erarbeitung ihrer Vorschläge und Empfehlungen für immaterielle und materielle Hilfen für Betroffene aus.
"Frau Dr. Bergmann hat mit beispielhaftem Einsatz und Engagement die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in Deutschland vorangebracht. Die erarbeiteten Vorschläge und Empfehlungen stellen eine wichtige Grundlage für die weitere Arbeit des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch dar", so die Bundesministerinnen.
Die Bundesregierung hat am 24. März 2010 die Einrichtung des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" beschlossen, unter dem gemeinsamen Vorsitz der Bundesministerinnen Dr. Kristina Schröder, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Prof. Dr. Annette Schavan. Ziel des Runden Tisches ist es, Prävention, Opferschutz, Aufklärung und Aufdeckung zu verbessern, eine rechtzeitige und effektive Strafverfolgung zu gewährleisten sowie Forschung und Evaluationen zum Thema "sexuelle Gewalt" voranzubringen.
Zur Mitwirkung am Runden Tisch wurden Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft und aller relevanter gesellschaftlicher Gruppen eingeladen - unter anderem der Kinder- und Opferschutzverbände, der Bundesinitiative der Betroffenen, bundesweiter Zusammenschlüsse von Beratungseinrichtungen für Opfer, der Familienverbände, der Schul- und Internatsträger, der Freien Wohlfahrtspflege, der beiden großen christlichen Kirchen, des Rechtswesens, des Deutschen Bundestages sowie aus Bund, Ländern und Kommunen.
Das Gremium wird bis Ende des Jahres einen Abschlussbericht vorlegen. Erste Ergebnisse des Runden Tisches fanden bereits Eingang in die aktuellen Gesetzesentwürfe für ein neues Bundeskinderschutzgesetz sowie zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs.
Weitere Informationen zum Runden Tisch finden Sie unter http://www.rundertisch-kindesmissbrauch.de.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de
Servicetelefon: 01801 90 70 50
Wann können Sie anrufen?
montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs legt Abschlussbericht vor
Die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, legte heute in Berlin ihren Abschlussbericht vor. Aus diesem Anlass sprachen die Bundesministerinnen Dr. Kristina Schröder, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Prof. Dr. Annette Schavan der Unabhängigen Beauftragten ihren ausdrücklichen Dank für die Erarbeitung ihrer Vorschläge und Empfehlungen für immaterielle und materielle Hilfen für Betroffene aus.
"Frau Dr. Bergmann hat mit beispielhaftem Einsatz und Engagement die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in Deutschland vorangebracht. Die erarbeiteten Vorschläge und Empfehlungen stellen eine wichtige Grundlage für die weitere Arbeit des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch dar", so die Bundesministerinnen.
Die Bundesregierung hat am 24. März 2010 die Einrichtung des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" beschlossen, unter dem gemeinsamen Vorsitz der Bundesministerinnen Dr. Kristina Schröder, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Prof. Dr. Annette Schavan. Ziel des Runden Tisches ist es, Prävention, Opferschutz, Aufklärung und Aufdeckung zu verbessern, eine rechtzeitige und effektive Strafverfolgung zu gewährleisten sowie Forschung und Evaluationen zum Thema "sexuelle Gewalt" voranzubringen.
Zur Mitwirkung am Runden Tisch wurden Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft und aller relevanter gesellschaftlicher Gruppen eingeladen - unter anderem der Kinder- und Opferschutzverbände, der Bundesinitiative der Betroffenen, bundesweiter Zusammenschlüsse von Beratungseinrichtungen für Opfer, der Familienverbände, der Schul- und Internatsträger, der Freien Wohlfahrtspflege, der beiden großen christlichen Kirchen, des Rechtswesens, des Deutschen Bundestages sowie aus Bund, Ländern und Kommunen.
Das Gremium wird bis Ende des Jahres einen Abschlussbericht vorlegen. Erste Ergebnisse des Runden Tisches fanden bereits Eingang in die aktuellen Gesetzesentwürfe für ein neues Bundeskinderschutzgesetz sowie zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs.
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Über Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ):
Um den gegenwärtigen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen, hat die Bundesregierung eine nachhaltige Familienpolitik zu ihrem Markenzeichen gemacht: Ein neuartiger Mix aus Ausbau der Infrastruktur, familienfreundlicher Unternehmenskultur und neu zentrierten monetären Leistungen schafft wirtschaftliche, aber auch zeitliche Spielräume für die Familien und erhöht damit die Lebensqualität für Eltern und Kinder.
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz soll bis zum Jahr 2010 das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren um 230.000 neue Plätze steigen. Dieses Gesetz verpflichtet die Kommunen, bis 2010 ein ausreichendes Betreuungsangebot für die unter Dreijährigen zu schaffen.
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Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz soll bis zum Jahr 2010 das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren um 230.000 neue Plätze steigen. Dieses Gesetz verpflichtet die Kommunen, bis 2010 ein ausreichendes Betreuungsangebot für die unter Dreijährigen zu schaffen.
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