Leicht können Polizisten unverhältnismäßig handeln - auch gegen einen Polizeikollegen! - Bildquelle: StockKosh-Police-81

Wenn Polizeibeamte remonstrieren und entlassen werden
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Dies Prozedur hat keine aufschiebende Wirkung. Sie verlagert lediglich die Verantwortung für ein rechtswidriges Verhalten auf den Vorgesetzten. Will ein Beamter ein reines Gewissen behalten, muss er sein Amt niederlegen. Doch immer häufiger kommt es zu rechtswidrigen Entlassungen für ein rechtlich einwandfreies Verhalten. ... weiter lesen Quelle
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