12.04.2018 10:10 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von DATEV eG

Geringwertige Wirtschaftsgüter
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(Mynewsdesk) Nürnberg, 12. April 2018: Vor dem Finanzamt sind nicht alle Anschaffungen gleich. Bei manchen betrieblichen Investitionen geht die Finanzverwaltung davon aus, dass die gekauften Gegenstände sich aufgrund ihres niedrigen Werts auch schnell abnutzen. Das sind die sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter – und diese dürfen Unternehmer seit Jahresbeginn sogar bis zu 800 Euro netto Anschaffungspreis im ... ... weiter lesen Quelle
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