18.01.2017 06:04 Uhr in Medien & Presse und in Gesellschaft & Familie von MC-Garagen

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MC-Garagen und Falschmeldungen
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Lügen und Halbwahrheiten werden erst dann zur Straftat, wenn durch sie begangene Verbrechen vertuscht werden sollen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Januar 2017 in seiner Ablehnung eines NPD-Verbotes festgestellt, dass eine Gesinnung nicht unter Strafe steht, sondern erst konkrete Handlungen. ... weiter lesen Quelle
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