Apotheken beliefern Rezepte von Versicherten der City-BKK

  • Pressemitteilung der Firma Apothekerkammer Berlin, 13.05.2011
Pressemitteilung vom: 13.05.2011 von der Firma Apothekerkammer Berlin aus Berlin

Kurzfassung: Berlin - Das Bundesversicherungsamt schließt die in finanzielle Schwierigkeiten geratene City-BKK zum 01.07.2011. Die Forderungen der Apotheken und anderer Leistungserbringer seien gesichert, so das Bundesversicherungsamt in einer Pressemitteilung ...

[Apothekerkammer Berlin - 13.05.2011] Apotheken beliefern Rezepte von Versicherten der City-BKK


Berlin - Das Bundesversicherungsamt schließt die in finanzielle Schwierigkeiten geratene City-BKK zum 01.07.2011. Die Forderungen der Apotheken und anderer Leistungserbringer seien gesichert, so das Bundesversicherungsamt in einer Pressemitteilung vom 04.05.2011. Verordnungen zu Lasten der City-BKK sind von allen Apotheken daher wie bisher zu beliefern und abzurechnen.

Darauf weisen der Berliner Apotheker-Verein und die Apothekerkammer Berlin hin. Der BKK-Bundesverband informiert die Leistungserbringer darüber, dass eine Kasse im Falle ihrer Schließung bis zum letzten Tag für ihre Verpflichtungen einstehe. Danach würden die Rechnungen für erbrachte Leistungen der dann bereits geschlossenen Kasse vergütet – dafür stehe die Gemeinschaft aller Betriebskrankenkassen ein. Dies sei rechtlich verbindlich und detailliert im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt.

Im Unterschied zum Insolvenzverfahren in der Privatwirtschaft regelten eine Reihe von Schutzvorschriften im SGB V, dass die Vergütungsansprüche von Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken, Krankengymnasten, Heilmittelerbringern und sonstigen Leistungserbringern sowie die Rechte der Versicherten sichergestellt seien, so der BKK-Bundesverband weiter. Somit seien die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, die vertragsgemäße Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten weiterzuführen.

Weitere Informationen des BKKBundesverbandes für Leistungserbringer zur Schließung der City-BKK finden Sie im Internet unter http://www.bkk.de > Leistungserbringer > Kassenschließung City BKK Die BKK hat eine Servicenummer für allgemeine Auskünfte zu Fragen rund um die Leistungserbringung im Zusammenhang mit der Kassenschließung eingerichtet. Montags bis donnerstags von 9:00 bis 16:00 Uhr, freitags bis 14:00 Uhr ist das Servicecenter für Leistungserbringer unter folgender Telefon-Nr. erreichbar 0800 25 55 555.

Hinweis an die Redaktion:

Die Apothekerkammer Berlin nimmt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die beruflichen Belange von rund 4.700 Apothekerinnen und Apotheker wahr. Sie ist die Standesvertretung aller Berliner Apothekerinnen und Apotheker.

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