Stuttgarter Anwalt Marius Breucker aus der Kanzlei Wüterich Breucker

Regresspflicht des Störers gegenüber dem Verein
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Nach dem Spielabbruch der DFB-Pokalbegegnung wegen eines Feuerzeugwurfs verhängte das DFB-Sportgericht gegen Osnabrück einen teilweisen Ausschluss der Zuschauer bei den Heimspielen gegen den VfB Stuttgart II und Rot-Weiß Erfurt. Ob und inwieweit der identifizierte Störer auch für Vertragsstrafen des DFB haftet, ist umstritten. Im nächsten Schritt wird der Verein den Täter in Regress nehmen", prognostiziert Rechtsanwalt Marius Breucker. ... weiter lesen Quelle
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