Marius Breucker Stuttgarter Anwalt

Gilt das Mindestlohngesetz für Vertrags-Fußballspieler?
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Fußballspieler sind Arbeitnehmer. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie aufgrund eines Vertrages gegen Entgelt tätig werden. Sie erfüllen dann die Kriterien, die nach herrschender Rechtsprechung den Status als Arbeitnehmer begründen: Sie sind zum einen in die betriebliche Organisation ihres Arbeitgebers - regelmäßig des Vereins - eingegliedert. Zum anderen sind sie in ihrer Tätigkeit weisungsgebunden, da sie über Zeit, Ort, Inhalt und Gestaltung ihrer Tätigkeit nicht selbständig entscheiden können. ... weiter lesen Quelle
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