Deutschland bei sozialen Menschenrechten unglaubwürdig

  • Pressemitteilung der Firma Amnesty International, 05.05.2011
Pressemitteilung vom: 05.05.2011 von der Firma Amnesty International aus Bonn

Kurzfassung: 05. Mai 2011 - Die Bundesregierung muss sich klar zu den sozialen Menschenrechten und dem internationalen Menschenrechtsschutz bekennen. "Deutschland soll endlich das Beschwerdeverfahren zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und ...

[Amnesty International - 05.05.2011] Deutschland bei sozialen Menschenrechten unglaubwürdig


05. Mai 2011 - Die Bundesregierung muss sich klar zu den sozialen Menschenrechten und dem internationalen Menschenrechtsschutz bekennen. "Deutschland soll endlich das Beschwerdeverfahren zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) ratifizieren!". Das fordern Amnesty International und FIAN anlässlich der Anhörung der deutschen Regierung vor dem UN-Sozialausschuss am 6. Mai in Genf. "Die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt ermöglicht Betroffenen, sich vor dem UN-Sozialausschuss über die Verletzung von sozialen Rechten, wie zum Beispiel Diskriminierung im Zugang zu Bildung, zu beschweren", erklärten die Organisationen. Die Bundesregierung hat mehrmals angekündigt, das Zusatzprotokoll zu ratifizieren, dies aber immer wieder vertagt.

Deutschland wird vor dem UN-Sozialausschuss den 5. Staatenbericht zum Stand der Umsetzung des UN-Sozialpakts in Deutschland vorstellen. Dabei wird sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch zum aktuellen Stand der Ratifizierung äußern. Seit mehr als zwei Jahren prüft die Bundesregierung die Ratifizierung des Zusatzprotokolls. Dieses würde Menschen in Deutschland, die ihre sozialen Rechte verletzt sehen, die Möglichkeit geben, sich an die Vereinten Nationen zu wenden.

"Wir rechnen nicht mit einer Beschwerdeflut aus Deutschland, da die Hürden sehr hoch sind. Gleichzeitig ist das Beschwerdeverfahren ein zentraler Baustein im internationalen Menschenrechtsschutz. Die Menschen in Deutschland haben einen Anspruch darauf, dass auch sie im Ernstfall diesen Menschenrechtsschutz in Anspruch nehmen können", sagte Ute Hausmann, Geschäftsführerin von FIAN Deutschland. "Die Bundesregierung hat bei den internationalen Verhandlungen über das Beschwerdeverfahren eine wichtige und konstruktive Rolle gespielt. Sie verliert aber an Glaubwürdigkeit, wenn sie sich weigert, sich selbst dem Verfahren zu unterwerfen. Wenn Deutschland wieder in den UN- Menschenrechtsrat gewählt werden will, sollte die Bundesregierung die Ratifizierung ernst nehmen.", sagte Katharina Spieß, Expertin für soziale Menschenrechte bei Amnesty International.

HINTERGRUND:
Alle Staaten haben mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die sozialen Rechte, wie das Recht auf angemessene Unterkunft, auf Bildung, auf Gesundheit als gleichwertige Menschenrechte zu den bürgerlichen und politischen Rechten anerkannt. Diese Rechte werden aber nur wirksam, wenn sich ein Mensch gegen die Verletzung seiner sozialen Rechte auch vor Gerichten wehren kann. In vielen Ländern ist dies nicht der Fall. Deswegen hat das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt eine wichtige Signalwirkung, denn es unterstreicht, dass soziale Rechte, ebenso wie bürgerliche und politische Rechte, gerichtlich durchsetzbar sind.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Anabel Bermejo (Amnesty International): 0151-5270 2172
Ute Hausmann (FIAN): 0173-607 4973

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