Apotheker vertrauen auf Landessozialgericht

  • Pressemitteilung der Firma Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA), 03.05.2011
Pressemitteilung vom: 03.05.2011 von der Firma Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA) aus Eschborn

Kurzfassung: Berlin - Trotz des heutigen Urteils des Berliner Sozialgerichts ist der Deutsche Apothekerverband (DAV) sehr zuversichtlich, dass das Landessozialgericht (LSG) Berlin in der nächsten Instanz erneut zugunsten der Schiedsstelle urteilt und damit den ...

[Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA) - 03.05.2011] Apotheker vertrauen auf Landessozialgericht


Berlin - Trotz des heutigen Urteils des Berliner Sozialgerichts ist der Deutsche Apothekerverband (DAV) sehr zuversichtlich, dass das Landessozialgericht (LSG) Berlin in der nächsten Instanz erneut zugunsten der Schiedsstelle urteilt und damit den geltenden Zwangsabschlag der Apotheken an die Krankenkassen in Höhe von 1,75 Euro je Packung bestätigt.

"Bekanntlich hatte das Landessozialgericht seinerzeit das Urteil des Sozialgerichts Berlin aufgehoben und überdies eine sofortige Vollziehung des neuen Abschlags angeordnet", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Wir gehen davon aus, dass das LSG seiner damals wie heute zutreffenden Rechtsprechung treu bleibt und damit möglichst bald für die mehr als 21.400 deutschen Apotheken Gewissheit und Planungssicherheit herrscht."

Die Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter http://www.abda.de


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Über Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA):
Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ist die Spitzenorganisation der ca. 53.000 deutschen Apothekerinnen und Apotheker. Verbandsziel ist die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Interessen dieses Heilberufes. Mitgliedsorganisationen der ABDA sind die 17 Apothekerkammern und 17 Apothekervereine/-verbände. Die Apothekerkammern sind in der Bundesapothekerkammer, die Apothekervereine/-verbände im Deutschen Apothekerverband zusammengeschlossen.
Zur Förderung der Interessen ihrer Mitglieder vermittelt die ABDA einen intensiven Meinungsaustausch zwischen ihren 34 Mitgliedsorganisationen. Sie berät diese über alle Vorgänge auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und des Arzneimittelwesens. In allen Angelegenheiten von bundesweiter Bedeutung verhandelt die ABDA mit den Institutionen (Behörden, Körperschaften, usw.), die mit Fragen der Arzneimittelversorgung zu tun haben. Außerdem steht die Spitzenorganisation in ständigem Kontakt zur wissenschaftlichen Pharmazie des In- und Auslands.
Die Zusammengehörigkeit aller deutschen Apothekerinnen und Apotheker zu wahren und zu pflegen, ist ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der Bundesvereinigung.
Darüber hinaus übernimmt sie es, auf einheitliche Grundsätze für die Tätigkeit der Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, Hochschulen, Industrie und Behörden ebenso hinzuwirken wie auf einheitliche Grundsätze für das Apothekenwesen und den Arzneimittelverkehr sowie für die Beziehungen der Apotheken zu den Trägern der Sozialversicherung.
Schließlich ist die Bundesvereinigung damit betraut, den jährlich stattfindenden Deutschen Apothekertag vorzubereiten und durchzuführen.
Für die Apotheker führt der Weg zur Senkung der Krankheitskosten über die Verbesserung der Arzneimitteltherapie und über eine intensivere pharmazeutische Betreuung. Dieser Weg bedeutet mehr Mitsprache aber auch mehr Verantwortung für die Apotheker. Ihre Vorstellungen davon, was sie in Zukunft für das deutsche Gesundheitswesen leisten werden, haben sie in einem Thesenpapier zusammengefaßt und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Beratungskompetenz der Apotheker steht auch im Zentrum einer großen PR-Kampagne, mit der sie seit 1995 in die Offensive gehen. Die Botschaft der Kampagne lautet ganz klar: Als Berater in allen Arzneimittelfragen und als Dienstleister in Sachen Gesundheit sind Apothekerinnen und Apotheker unentbehrlich.

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