Bundesministerin Aigner will europäische Biopatentrichtlinie ändern
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 10.12.2010
Pressemitteilung vom: 10.12.2010 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Brokkoli-Fall: Entscheidung des Europäischen Patentamtes "richtungweisend" Nach der Entscheidung der großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes beim so genannten Brokkoli- und Tomaten-Patent fordert Bundesministerin Ilse Aigner eine ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 10.12.2010] Bundesministerin Aigner will europäische Biopatentrichtlinie ändern
Brokkoli-Fall: Entscheidung des Europäischen Patentamtes "richtungweisend"
Nach der Entscheidung der großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes beim so genannten Brokkoli- und Tomaten-Patent fordert Bundesministerin Ilse Aigner eine Änderung der Europäischen Biopatentrichtlinie: "Wir brauchen technischen Fortschritt in der Landwirtschaft und Züchtung. Aber wir können neue Verfahren bei konventionellen Nutzpflanzen und -tieren nicht wie sonstige technische Verfahren behandeln. Die Entscheidung des Europäischen Patentamtes hat mich darin bestätigt. Damit sind jedoch nicht alle Probleme gelöst", sagte Aigner.
Grafik zur Erteilung eines Biopatentes am Beispiel Brokkoli - Link zum Herunterladen, Quelle: BMELV / German Times "Jetzt müssen wir uns auch mit der Reichweite von Patenten beschäftigen und zwar auch bei nicht-konventionell gezüchteten Nutztieren und Nutzpflanzen. Hier lässt die europäische Biopatentrichtlinie großen Spielraum zu und ermöglicht nicht nur die Patentierung einzelner Pflanzen und Tiere, sondern auch deren Nachkommen und Produkte. Ich halte daher eine Anpassung für dringend erforderlich." Aigner betonte: Die Schöpfung gehört allen Menschen. Das ist meine Überzeugung und in diesem Sinne werde ich mich weiterhin mit Nachdruck in Europa für eine Änderungen der Biopatentrichtlinie einsetzen."
Die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer hatte die Bundesministerin gestern begrüßt: "Endlich haben wir die Klarheit, die wir uns gewünscht haben. Konventionelle Züchtungsverfahren müssen eindeutig von der Patentierung ausgeschlossen sein. Das hat die Entscheidung klargestellt. Wir dürfen nicht zulassen, dass es zu einer kommerziellen Privatisierung unseres Naturerbes durch die Hintertür kommt. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes richtungweisend."
Hintergrundinformationen
Biopatente mit unbeschränkter Reichweite beschleunigen eine Monopolisierung auf den relevanten Agrarmärkten. Erfahrungsgemäß geht dies zu Lasten kleinerer Landwirte bzw. Züchtungsunternehmen. Die sich am Markt durchsetzenden großen Betriebe konzentrieren sich in der Regel auf wenige profitable Rassen oder Sorten. Das wiederum führt dazu, dass die Rassen- und Sortenvielfalt zurückgeht.
Dies geht auch aus dem Gutachten "Biopatente - eine Gefährdung für Nutzung und Erhaltung der Agrobiodiversität" des Beirates für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim BMELV hervor. Wissenschaftler warnen darin ausdrücklich vor einem erheblichen ökonomischen Druck auf kleinere landwirtschaftliche Betriebe und Züchter durch Biopatente.
Das Gutachten sowie weitere Informationen gibt es im Internet unter: http://www.bmelv.de/biopatente
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Pressestelle
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Brokkoli-Fall: Entscheidung des Europäischen Patentamtes "richtungweisend"
Nach der Entscheidung der großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes beim so genannten Brokkoli- und Tomaten-Patent fordert Bundesministerin Ilse Aigner eine Änderung der Europäischen Biopatentrichtlinie: "Wir brauchen technischen Fortschritt in der Landwirtschaft und Züchtung. Aber wir können neue Verfahren bei konventionellen Nutzpflanzen und -tieren nicht wie sonstige technische Verfahren behandeln. Die Entscheidung des Europäischen Patentamtes hat mich darin bestätigt. Damit sind jedoch nicht alle Probleme gelöst", sagte Aigner.
Grafik zur Erteilung eines Biopatentes am Beispiel Brokkoli - Link zum Herunterladen, Quelle: BMELV / German Times "Jetzt müssen wir uns auch mit der Reichweite von Patenten beschäftigen und zwar auch bei nicht-konventionell gezüchteten Nutztieren und Nutzpflanzen. Hier lässt die europäische Biopatentrichtlinie großen Spielraum zu und ermöglicht nicht nur die Patentierung einzelner Pflanzen und Tiere, sondern auch deren Nachkommen und Produkte. Ich halte daher eine Anpassung für dringend erforderlich." Aigner betonte: Die Schöpfung gehört allen Menschen. Das ist meine Überzeugung und in diesem Sinne werde ich mich weiterhin mit Nachdruck in Europa für eine Änderungen der Biopatentrichtlinie einsetzen."
Die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer hatte die Bundesministerin gestern begrüßt: "Endlich haben wir die Klarheit, die wir uns gewünscht haben. Konventionelle Züchtungsverfahren müssen eindeutig von der Patentierung ausgeschlossen sein. Das hat die Entscheidung klargestellt. Wir dürfen nicht zulassen, dass es zu einer kommerziellen Privatisierung unseres Naturerbes durch die Hintertür kommt. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes richtungweisend."
Hintergrundinformationen
Biopatente mit unbeschränkter Reichweite beschleunigen eine Monopolisierung auf den relevanten Agrarmärkten. Erfahrungsgemäß geht dies zu Lasten kleinerer Landwirte bzw. Züchtungsunternehmen. Die sich am Markt durchsetzenden großen Betriebe konzentrieren sich in der Regel auf wenige profitable Rassen oder Sorten. Das wiederum führt dazu, dass die Rassen- und Sortenvielfalt zurückgeht.
Dies geht auch aus dem Gutachten "Biopatente - eine Gefährdung für Nutzung und Erhaltung der Agrobiodiversität" des Beirates für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim BMELV hervor. Wissenschaftler warnen darin ausdrücklich vor einem erheblichen ökonomischen Druck auf kleinere landwirtschaftliche Betriebe und Züchter durch Biopatente.
Das Gutachten sowie weitere Informationen gibt es im Internet unter: http://www.bmelv.de/biopatente
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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