Erstmals monatliche Entschädigungsleistungen für Euthanasie-Geschädigte

  • Pressemitteilung der Firma AG BEZ, 21.04.2011
Pressemitteilung vom: 21.04.2011 von der Firma AG BEZ aus Berlin

Kurzfassung: Berlin (21.04.11). Der Deutsche Bundestag hat am Gedenktag für die NS-Opfer am 27.1.2011 dem Antrag zur Änderung von Entschädigungsleistungen für Opfer von Zwangssterilisierung und "Euthanasie" zugestimmt. Durch die Veröffentlichung im ...

[AG BEZ - 21.04.2011] Erstmals auf Antrag monatliche Entschädigungsleistungen für 'Euthanasie'-Geschädigte

Neufassung der AKG-Härterichtlinien vom 28.3.2011 in Kraft getreten


Berlin (21.04.11). Der Deutsche Bundestag hat am Gedenktag für die NS-Opfer am 27.1.2011 dem Antrag zur Änderung von Entschädigungsleistungen für Opfer von Zwangssterilisierung und "Euthanasie" zugestimmt.
Durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 1.4.2011 tritt diese Neufassung rückwirkend zum 1.1.2011 in Kraft.

Damit bekommen erstmals auch "Euthanasie"-Geschädigte - das sind die Kinder der ermordeten "Euthanasie"-Opfer - die Möglichkeit, eine monatliche Entschädigungsleistung zu erhalten (291 Euro). Diese Entschädigung erhält ein Opfer aber nur, wenn ein formloser Antrag bei der Bundesfinanzdirektion West (RF 42), Neusser Str. 159, 50733 Köln gestellt wird. Dies teilte das Bundesministerium der Finanzen in seinem Schreiben vom 8.4.2011 der Arbeitsgemeinschaft Bund der "Euthanasie"-Geschädigte und Zwangssterilisierten (AG BEZ) mit.

Die AG BEZ hält auf ihrer Webseite unter http://www.ag-bez.deauf der Startseite einen Musterantrag zum Runterladen bereit. Zudem gibt es dort weiterführende Informationen zur Neuregelung der diesbezüglichen AKG-Härterichtlinien.

Nach der Neuregelung orientiert sich die Höhe der Entschädigungsleistung "an den Leistungen für jüdische Opfer des Nationalsozialismus, die Haft in einem Konzentrationslager erlitten und keine Leistungen aus dem Bundesentschädigungsgesetz erhalten." (siehe Drucksache 17/4543). Die Entschädigungsleistung für Zwangssterilisierte wird von Amtswegen von derzeit 120 Euro auf monatlich 291 Euro und das sogenannte Heimtaschengeld von 102,26 Euro monatlich auf 150 Euro erhöht.




Über AG BEZ:
Über die Arbeitsgemeinschaft Bund der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten (AG BEZ)

Der Bund der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten e.V. (BEZ) wurde 1987 in Detmold gegründet und arbeitete bundesweit. Zum 31.12.2009 löste sich der Verein in der Rechtsform als e.V. auf und arbeitet seit 01.01.2010 weiter unter dem Namen "Arbeitsgemeinschaft Bund der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten". (AG BEZ). Wir unterstützen die Opfer des in der NS-Zeit 1933 erlassenen "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses", auch bekannt als Erbgesundheitsgesetz. Wir leisten betreuende Hilfe für die Opfer z.B. bei Anträgen und Behördenangelegenheiten, forschen in Archiven nach Beweisunterlagen und engagieren uns politisch gegen die damals erlittene Verfolgung.

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Margret Hamm
AG Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten
c/o Verein Gegen Vergessen - Für Demokratie e. V.
Stauffenbergstraße 13-14
10785 Berlin

Telefon (030) 26 39 78 3
Telefax (030) 26 39 78 40
Email: bez@ag-bez.de
Internet: http://www.euthanasiegeschaedigte-zwangssterilisierte.de/

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