Verbrauch ist 2010 weiter gestiegen – Trend zur Bodenhaltung
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 20.04.2011
Pressemitteilung vom: 20.04.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Ostern und Eier – diese Verbindung hat eine lange Tradition. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beantwortet vor dem Osterfest die wichtigsten Fragen rund ums Ei. Eierkonsum Der jährliche ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 20.04.2011] Verbrauch ist 2010 weiter gestiegen – Trend zur Bodenhaltung
Ostern und Eier – diese Verbindung hat eine lange Tradition. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beantwortet vor dem Osterfest die wichtigsten Fragen rund ums Ei.
Eierkonsum
Der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern ist in Deutschland im Jahr 2010 um 1,5 Prozent auf 214 Eier angestiegen. Damit lag der Jahresverbrauch bei insgesamt rund 17,469 Milliarden Eiern. Gut die Hälfte der Eier werden von privaten Haushalten direkt als frische Eier in der Schale gekauft. Der Selbstversorgungsgrad lag im vergangenen Jahr bei 58,3 Prozent und erreichte produktionsbedingt einen neuen Tiefstand.
Haltungsformen
Deutschland hatte den Ausstieg aus der konventionellen Käfighaltung bereits zum Ende des Jahres 2009 vollzogen. In den anderen EU-Mitgliedstaaten ist die konventionelle Käfighaltung noch bis Ende 2011 möglich. Dies hat zur Veränderung in der Produktionsstruktur geführt. So wurden vor fünf Jahren noch über 70 Prozent der Legehennen in konventionellen Käfigen gehalten. Im vergangenen Jahr betrug der Anteil lediglich noch 18,2 Prozent. Mit 62,8 Prozent war im Jahr 2010 der Großteil der Legehennen in der Bodenhaltung untergebracht. Im Jahr 2006 waren es erst 15,1 Prozent.
Eierkennzeichnung
Dem Verbraucher stehen, durch den Ausstieg aus der konventionellen Käfighaltung, aus deutscher Produktion Eier aus ökologischer Erzeugung, der Freilandhaltung, der Bodenhaltung und der Kleingruppenhaltung zur Verfügung. Durch die obligatorische EU-weite Kennzeichnung bei Eiern der Güteklasse A können die Verbraucher sowohl die Haltungsform als auch die Herkunft des Eis feststellen.
Die Kennzeichnung der Eier in der Schale ist EU-weit einheitlich in den Vermarktungsnormen für Eier geregelt. Die Vermarktungsnormen gelten für unverarbeitete Eier und nicht für die gekochten und gefärbten Eier. Als verarbeitete Lebensmittel unterliegen sie dem allgemeinen Lebensmittelkennzeichnungsrecht, das ebenfalls EU-weit gilt. Hier sind verpflichtende Angaben über Haltungsformen nicht vorgesehen. Es ist den
Herstellern auf freiwilliger Basis aber möglich, bei Lebensmitteln, die Eier enthalten, auch die Haltungsform mit anzugeben.
Der Erzeugercode hat folgenden Aufbau:
1. Code für das Haltungssystem
•0 = Ökologische Erzeugung
•1 = Freilandhaltung
•2 = Bodenhaltung
•3 = Käfighaltung
2. Code des Registrierungsmitgliedstaats (Herkunft)
Zwei Buchstaben für den Mitgliedstaat, zum Beispiel:
•AT = Österreich
•BE = Belgien
•DE = Deutschland
•NL = Niederlande
•PL = Polen
3. Identifizierung des Betriebs
Jeder Mitgliedstaat hat ein System eingerichtet, mit dessen Hilfe den zu registrierenden
Betrieben eine individuelle Nummer zugewiesen wird. Es können weitere Stellen angefügt
werden, um einzelne Bestände/Ställe zu identifizieren.
Beispiel: 1-DE-0212341
•1 = Haltungsform: hier Freilandhaltung
•DE = Herkunft: hier Deutschland
•0212341 = Betriebsnummer, wobei die beiden ersten Stellen das Bundesland (im
Beispiel "02"), die dritte bis sechste Stelle den Betrieb (im Beispiel "1234") und die
siebte Stelle den jeweiligen Stall (im Beispiel "1") identifiziert.
Die Bundesländer haben folgende Kennung:
•01 = Schleswig Holstein
•02 = Hamburg
•03 = Niedersachsen
•04 = Bremen
•05 = Nordrhein-Westfalen
•06 = Hessen
•07 = Rheinland-Pfalz
•08 = Baden-Württemberg
•09 = Bayern
•10 = Saarland
•11 = Berlin
•12 = Brandenburg
•13 = Mecklenburg-Vorpommern
•14 = Sachsen
•15 = Sachsen-Anhalt
•16 = Thüringen
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Ostern und Eier – diese Verbindung hat eine lange Tradition. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beantwortet vor dem Osterfest die wichtigsten Fragen rund ums Ei.
Eierkonsum
Der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern ist in Deutschland im Jahr 2010 um 1,5 Prozent auf 214 Eier angestiegen. Damit lag der Jahresverbrauch bei insgesamt rund 17,469 Milliarden Eiern. Gut die Hälfte der Eier werden von privaten Haushalten direkt als frische Eier in der Schale gekauft. Der Selbstversorgungsgrad lag im vergangenen Jahr bei 58,3 Prozent und erreichte produktionsbedingt einen neuen Tiefstand.
Haltungsformen
Deutschland hatte den Ausstieg aus der konventionellen Käfighaltung bereits zum Ende des Jahres 2009 vollzogen. In den anderen EU-Mitgliedstaaten ist die konventionelle Käfighaltung noch bis Ende 2011 möglich. Dies hat zur Veränderung in der Produktionsstruktur geführt. So wurden vor fünf Jahren noch über 70 Prozent der Legehennen in konventionellen Käfigen gehalten. Im vergangenen Jahr betrug der Anteil lediglich noch 18,2 Prozent. Mit 62,8 Prozent war im Jahr 2010 der Großteil der Legehennen in der Bodenhaltung untergebracht. Im Jahr 2006 waren es erst 15,1 Prozent.
Eierkennzeichnung
Dem Verbraucher stehen, durch den Ausstieg aus der konventionellen Käfighaltung, aus deutscher Produktion Eier aus ökologischer Erzeugung, der Freilandhaltung, der Bodenhaltung und der Kleingruppenhaltung zur Verfügung. Durch die obligatorische EU-weite Kennzeichnung bei Eiern der Güteklasse A können die Verbraucher sowohl die Haltungsform als auch die Herkunft des Eis feststellen.
Die Kennzeichnung der Eier in der Schale ist EU-weit einheitlich in den Vermarktungsnormen für Eier geregelt. Die Vermarktungsnormen gelten für unverarbeitete Eier und nicht für die gekochten und gefärbten Eier. Als verarbeitete Lebensmittel unterliegen sie dem allgemeinen Lebensmittelkennzeichnungsrecht, das ebenfalls EU-weit gilt. Hier sind verpflichtende Angaben über Haltungsformen nicht vorgesehen. Es ist den
Herstellern auf freiwilliger Basis aber möglich, bei Lebensmitteln, die Eier enthalten, auch die Haltungsform mit anzugeben.
Der Erzeugercode hat folgenden Aufbau:
1. Code für das Haltungssystem
•0 = Ökologische Erzeugung
•1 = Freilandhaltung
•2 = Bodenhaltung
•3 = Käfighaltung
2. Code des Registrierungsmitgliedstaats (Herkunft)
Zwei Buchstaben für den Mitgliedstaat, zum Beispiel:
•AT = Österreich
•BE = Belgien
•DE = Deutschland
•NL = Niederlande
•PL = Polen
3. Identifizierung des Betriebs
Jeder Mitgliedstaat hat ein System eingerichtet, mit dessen Hilfe den zu registrierenden
Betrieben eine individuelle Nummer zugewiesen wird. Es können weitere Stellen angefügt
werden, um einzelne Bestände/Ställe zu identifizieren.
Beispiel: 1-DE-0212341
•1 = Haltungsform: hier Freilandhaltung
•DE = Herkunft: hier Deutschland
•0212341 = Betriebsnummer, wobei die beiden ersten Stellen das Bundesland (im
Beispiel "02"), die dritte bis sechste Stelle den Betrieb (im Beispiel "1234") und die
siebte Stelle den jeweiligen Stall (im Beispiel "1") identifiziert.
Die Bundesländer haben folgende Kennung:
•01 = Schleswig Holstein
•02 = Hamburg
•03 = Niedersachsen
•04 = Bremen
•05 = Nordrhein-Westfalen
•06 = Hessen
•07 = Rheinland-Pfalz
•08 = Baden-Württemberg
•09 = Bayern
•10 = Saarland
•11 = Berlin
•12 = Brandenburg
•13 = Mecklenburg-Vorpommern
•14 = Sachsen
•15 = Sachsen-Anhalt
•16 = Thüringen
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Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
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Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Firmenkontakt:
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Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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