13.08.2014 16:52 Uhr in Auto & Motorrad und in Gesellschaft & Familie von MC-Garagen

Freiraum vor den MC-Garagen ist Privatgelände

MC-Garagen: Zugeparkte Garagen vermeiden
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Wer sich auf sein Ordnungsamt verlässt, ist verlassen. Die zugeparkte Garagenzufahrt ist Privatgelände. Das Laufen und Fahren auf Privatgelände ist keine Straftat. ... weiter lesen Quelle
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