GRP Rainer LLP

Geschäftsführer haftet bei Pflichtverletzung auch mit Privatvermögen
740x317 Pixel - Dateigröße: 31,1 Kb
Kapitalgesellschaften haften grundsätzlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen. In Ausnahmefällen steht aber auch der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen in der Haftung. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/110791

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Geschäftsführer haftet bei Pflichtverletzung auch mit Privatvermögen" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Geschäftsführer haftet bei Pflichtverletzung auch mit Privatvermögen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.