EnBW legt keine Rechtsmittel gegen die Anordnungen zur vorübergehenden und drei Monate andauernden Betriebseinstellung ihrer älteren Kernkraftwerke ei

  • Pressemitteilung der Firma EnBW Energie Baden-Württemberg AG, 14.04.2011
Pressemitteilung vom: 14.04.2011 von der Firma EnBW Energie Baden-Württemberg AG aus Karlsruhe

Kurzfassung: EnBW legt keine Rechtsmittel gegen die Anordnungen zur vorübergehenden und drei Monate andauernden Betriebseinstellung ihrer älteren Kernkraftwerke ein Karlsruhe. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG wird keine Rechtsmittel gegen die ...

[EnBW Energie Baden-Württemberg AG - 14.04.2011] EnBW legt keine Rechtsmittel gegen die Anordnungen zur vorübergehenden und drei Monate andauernden Betriebseinstellung ihrer älteren Kernkraftwerke ein


EnBW legt keine Rechtsmittel gegen die Anordnungen zur vorübergehenden und drei Monate andauernden Betriebseinstellung ihrer älteren Kernkraftwerke ein Karlsruhe. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG wird keine Rechtsmittel gegen die behördlichen Anordnungen auf vorübergehende Betriebseinstellung ihrer Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg 1 für die Dauer von drei Monaten einlegen. Dies hat der Vorstand der EnBW unter Einbindung des Aufsichtsrats nach eingehender Diskussion und sorgfältiger Erwägung beschlossen.

Die EnBW hat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnungen und erleidet durch den Stillstand der Kraftwerke deutliche Deckungsbeitragsverluste. Grundlage für diese Entscheidung waren allerdings nicht allein kurzfristige wirtschaftliche Nachteile, sondern auch der langfristige Erhalt der Kundenbeziehungen und die Akzeptanz des Unternehmens in der Gesellschaft und bei politischen Entscheidungsträgern. Als Betreiber von Kernkraftwerken pflegt die EnBW eine hohe Sicherheitskultur und ein hohes Verantwortungsbewusstsein, das über den sicheren Betrieb von Kraftwerken hinaus reicht.

Für eine zukunftsfähige Energieinfrastruktur – und dies betrifft die Stromerzeugung ebenso wie die Stromnetze – ist eine gesellschaftliche Akzeptanz grundsätzlich unabdingbar. Diese Akzeptanz gilt es in Deutschland wieder zu stärken. Die EnBW hat in den vergangenen Tagen bereits wiederholt der Politik einen offenen Dialog zur Zukunft der sogenannten Altanlagen angeboten. Ohne einen solchen Dialog wird ein neuer und tragfähiger energiepolitischer Konsens in Deutschland und damit verbunden der dringend notwendige stabile energiewirtschaftliche Ordnungsrahmen kaum möglich sein. Mit einem solchen Dialog könnte dann auch die Akzeptanz für den dringend benötigten Netzausbau und auch den Ausbau von Speicherkraftwerken in Deutschland erhöht werden. Mit ihrer Entscheidung leistet die EnBW einen wichtigen Beitrag für diesen Dialog.


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Über EnBW Energie Baden-Württemberg AG:
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Hauptsitz in Karlsruhe ist mit rund fünf Millionen Kunden das drittgrößte deutsche Energieunternehmen. Mit derzeit rund 17.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat die EnBW 2004 einen Jahresumsatz von 9.844 Millionen Euro erzielt. Unsere Kernaktivitäten konzentrieren sich auf die Geschäftsfelder Strom, Gas sowie Energie- und Umweltdienstleistungen.
Traditionell sind wir fest in Baden-Württemberg verwurzelt. Darüber hinaus sind wir in ganz Deutschland sowie in weiteren Märkten Mittel- und Osteuropas aktiv. Wir wollen uns auch in Zukunft auf unsere Kernkompetenzen konzentrieren und unsere Kunden sicher und kompetent mit Energie und energienahen Dienstleistungen versorgen.
Wir haben uns im Zuge der Liberalisierung des Strommarkts frühzeitig im Wettbewerb orientiert und unseren Strom als eines der ersten Energieunternehmen in ganz Deutschland angeboten. Als Vordenker und Wegbereiter auf dem Energiemarkt geben wir Impulse für die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung. Wir verstehen uns im Sinne der Nachhaltigkeit als ein wirtschaftlich, gesellschaftlich und ökologisch verantwortlich agierendes Unternehmen. Durch die Entwicklung neuer Konzepte und Ideen spielen wir einen aktiven Part in der energiepolitischen Gestaltung unserer Zukunft im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung

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