15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag schafft Vorraussetzung für zukunftsfähige Finanzierung

  • Pressemitteilung der Firma Hessische Landesregierung, 13.04.2011
Pressemitteilung vom: 13.04.2011 von der Firma Hessische Landesregierung aus Wiesbaden

Kurzfassung: Der Chef der Hessischen Staatskanzlei, Staatsminister Axel Wintermeyer, hat heute bei der Einbringung des Zustimmungsgesetzes zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Hessischen Landtag die Grundzüge der Änderungen erläutert. Wesentlicher ...

[Hessische Landesregierung - 13.04.2011] 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag schafft Vorraussetzung für zukunftsfähige Finanzierung


Der Chef der Hessischen Staatskanzlei, Staatsminister Axel Wintermeyer, hat heute bei der Einbringung des Zustimmungsgesetzes zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Hessischen Landtag die Grundzüge der Änderungen erläutert. Wesentlicher Bestandteil ist ein neues Beitragsmodell, bei dem der erhobene Rundfunkbeitrag in Zukunft geräteunabhängig erfolgt. "Dabei knüpft die Beitragserhebung im privaten Bereich an die Wohnung und im sogenannten nicht privaten Bereich an die Betriebsstätte an", erläuterte Wintermeyer und führte weiter aus: "Mit der Einführung dieses neuen Beitragsmodells wird sichergestellt, dass sich die Belastung für den Rundfunkbeitrag sowohl bei den Bürgerinnen und Bürgern als auch bei den Unternehmen grundsätzlich nicht erhöht."

Anpassung an neue technische Entwicklungen

Durch die neue Regelung kommen die Länder ihrer Pflicht nach, eine verlässliche und zukunftssichere Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gestalten. Gleichzeitig wird die notwendige Anpassung an die neuen technischen Entwicklungen – und die damit verbundene zunehmende Multifunktionalität von Rundfunkempfangsgeräten wie beispielsweise Computer und multifunktionale Handys – vorgenommen. Darüber hinaus wird der Aufwand für die Erhebung der Daten sowie die Kontrolle durch Beauftragte der GEZ verringert.

Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde von den Ministerpräsidenten der Länder im Dezember 2010 unterzeichnet und bedarf zum Inkrafttreten noch der Ratifizierung durch die 16 deutschen Landesparlamente. Die wesentlichen Änderungen sollen zum 1. Januar 2013 in Kraft treten, einzelne Vorschriften bereits am 1. Januar 2012.


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