Nach Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Arnsberg - Ministerin Sylvia Löhrmann: 'Alle anderen Gemeinschaftsschulen können starten!'

  • Pressemitteilung der Firma Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW), 13.04.2011
Pressemitteilung vom: 13.04.2011 von der Firma Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) aus Düsseldorf

Kurzfassung: Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit: Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Arnsberg bezieht sich ausschließlich auf die geplante Gemeinschaftsschule in Finnentrop, alle anderen dreizehn Gemeinschaftsschulen können wie ...

[Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) - 13.04.2011] Nach Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Arnsberg - Ministerin Sylvia Löhrmann: "Alle anderen Gemeinschaftsschulen können starten!"


Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:
Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Arnsberg bezieht sich ausschließlich auf die geplante Gemeinschaftsschule in Finnentrop, alle anderen dreizehn Gemeinschaftsschulen können wie geplant zum nächsten Schuljahr an den Start gehen. Dies betonte heute Schulministerin Sylvia Löhrmann. "Eine Prüfung hat bestätigt, dass die übrigen Gemeinschaftsschulen rechtskräftig genehmigt sind. Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer haben somit Klarheit. Die Schulen können ihren Unterricht planmäßig nach den Sommerferien beginnen", erklärte Ministerin Löhrmann.
Insgesamt wurden vierzehn Gemeinschaftsschulen genehmigt: Ascheberg, Billerbeck, Blankenheim/Nettersheim, Bochum, Burbach, Finnentrop, Kalletal, Köln (Ferdinandstraße), Köln (Wuppertaler Straße), Langenberg, Lippetal, Morsbach, Neuenrade, Rheinberg.
In zwei Fällen gibt es Klagen: In Blankenheim-Nettersheim wurde in einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Aachen die Errichtung der Sekundarstufe I bestätigt, im Hauptsacheverfahren wird noch über die in sechs Jahren anstehende Einrichtung der gymnasialen Oberstufe entschieden.
Mit der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Arnsberg zur Gemeinschaftsschule in Finnentrop liegen nun zwei widerstreitende Verwaltungsgerichtsentscheidungen vor. Die Landesregierung geht daher in die nächsthöhere Instanz, um beim Oberverwaltungsgericht Münster eine Klärung herbeizuführen. Die entscheidende Frage ist, ob §25 Schulgesetz Grundlage für den Modellversuch Gemeinschaftsschule sein kann, oder nicht.
In der Frage eines Schulkonsenses begrüßt Ministerin Löhrmann die Gesprächsbereitschaft der CDU und erklärte: "Seit September letzten Jahres arbeiten in der Bildungskonferenz Vertreterinnen und Vertreter von 50 Verbänden, Institutionen und Parteien aus dem Schulleben sehr ernsthaft daran, wie das Schulsystem in Nordhrein-Westfalen weiter entwickelt werden kann. Ziel ist es auch, mit den Ende Mai vorliegenden Empfehlungen der Bildungskonferenz einen Schulkonsens für den parlamentarischen Raum vorzubereiten."


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