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BLTS Regensburg informiert
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Eine eingetragene Marke ein nicht zu unterschätzendes Wirtschaftsgut. Der Europäische Gerichtshof hat jüngst klargestellt, dass allein die Eintragung einer Marke noch nicht genügt, um sie gegen Wettbewerber durchzusetzen. Sie muss auch tatsächlich verwendet und ihr Missbrauch durch Dritte regelmäßig und konsequent unterbunden werden. Darauf weist die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte hin. ... weiter lesen Quelle
Die Pressemeldung "BLTS Regensburg informiert" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "BLTS Regensburg informiert" ist BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte, vertreten durch Dr. Christian Stahl.